Begründung: Am 19.10.1994 verpflichtete sich die Klägerin gegenüber der Beklagten in einem gerichtlichen Vergleich, es ab sofort zu unterlassen, in Prospekten zur Verkaufswerbung für die von ihr unter der Bezeichnung "E*****DESIGN" vertriebenen Türbeschläge das Modell L*****mit der Bezeichnung "H44P8,5" als "Messing poliert" und das Modell L*****zweiteilig mit der Bezeichnung "H44RG8,5" als "Messing verchromt" zu bezeichnen. Nach Abschluß des Vergleiches verfaßte der Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in P***** ein Großkino mit zwölf Sälen. Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH. Sie betreibt den Filmverleih an Kinos. Eine weitere 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH ist die C*****L*****gesellschaft mbH, die an verschiedenen österreichischen Kinos Beteiligungen zwischen 50,6 und 100 % hält. Diese Kinos bedienen rund 50 % des österreichischen Kinopublikums. Diese Gesellschaft hält ua Beteiligungen an den L*****er St... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluß vom 26.9.1996 (ON 3) bewilligte das Erstgericht der betreibendeen Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 3.9.1996, 38 Cg 60/96a, zur Durchsetzung ihres Anspruches auf Unterlassung, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes periodische Druckschriften, insbesondere die periodische Druckschrift "G*****", zu verlegen und/oder zu vertreiben und/oder zu ... mehr lesen...
Norm: HGB §1UWG §15
Rechtssatz: Der Vertragshändler kauft die Ware vom Hersteller oder Zwischenhändler; damit endet deren Verfügungsbefugnis. Auch aus der Eigenschaft, Vertragshändler zu sein, folgt noch nicht, daß der Vertragshändler Weisungen des Herstellers oder des von diesem eingesetzten Zwischenhändlers befolgen muß. Entscheidungstexte 4 Ob 79/95 Entscheidungstext OGH 05.12.... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IVAEO §394 Abs1UWG §1 D3eUWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Da es - außer bei erfolgreicher Anfechtung der Kündigung - ausgeschlossen ist, ein aufgelöstes Beschäftigungsverhältnis in seinem konkreten Bestand bei Ergehen des Beschäftigungsverbotes wiederherzustellen, schafft ein Beschäftigungsverbot, wenn es dazu führen müßte, daß das Beschäftigungsverhältnis gelöst wird, einen unumkehrbaren Zustand. Dem Dienstgeber ist es nur ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 AUWG §15
Rechtssatz: Ein Beseitigungsanspruch kann, ebenso wie ein Unterlassungsanspruch, durch einstweilige Verfügung gesichert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 21.11.1995 4 Ob 90/95 4 Ob 2055/96a Entscheidungstext OGH 30.04.1996 4 Ob 2055/96a Auch; Beisatz: Die zur Sicherung des Beseiti... mehr lesen...
Begründung: Die fünf betreibenden Parteien erwirkten eine einstweilige Verfügung, wonach der verpflichteten Partei die Veröffentlichung von entgeltlichen, nicht im Normaldruck an gleicher Stelle und ohne Abdeckung durch einen Werbefolder im Sinne des § 26 MedienG gekennzeichneten Texten in ihrer periodischen Druckschrift untersagt wird. Auf Grund eines gemeinsamen Exekutionsantrages alle fünf betreibender Parteien wurde wegen eines Verkaufs ihrer Druckschriften Nr 47 und 48 die Exek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Schinko als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei M*****gesellschaft m.b.H. & Co KG, ***** vertreten durch Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die verpflichtete Partei D*****gesellschaft m.b.H., ***** vertreten durch Dr. Mich... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 20. 2. 1990, 37 Cg 306/89-7, wurde den Gegnern der gefährdeten Partei 1.) D*****gesellschaft mbH & Co KG und 2.) D*****gesellschaft mbH verboten, in der periodischen Druckschrift "D*****" entgeltliche Einschaltungen, insbesondere über Gelierzucker, zu veröffentlichen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" gekennzeichnet sind, es sei denn, daß Zweifel ü... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 31. August 1990, 19 Cg 36/90, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Anspruches der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "***** W*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben - insbesondere in Form einer Haustierversicherung, und zwar wenn insbesondere ... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Gesellschaft m.b.H. ist seit 10.11.1988 im Handelsregister des Landesgerichtes für ZRS Graz eingetragen. Der Zweitbeklagte ist ihr Geschäftsführer; ihm gehören 99,6 % des Stammkapitals. Seit ihrer Entstehung verkauft die Erstbeklagte - wie es der Zweitbeklagte zuvor im eigenen Namen getan hatte - in Graz unter der Geschäftsbezeichnung "Pizzastadel" in fünf je etwa 10 m2großen Holzhütten jeweils zwischen 11.00 und 24.00 Uhr Pizzas und schenkt dazu alkohol... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIUWG §15
Rechtssatz: Es schadet daher nicht, daß zur Zeit des Exekutionsantrages das gleichfalls angestrebte Beseitigungsgebot nicht erlassen ist, weil dieser Anspruch nicht nach § 355 EO durchsetzbar wäre und im Rahmen der Unterlassungsexekution auch gegen die Beibehaltung einer verbotenen Aussage eingeschritten werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 12/91 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: In dem Wettbewerbsprozeß auf Unterlassung einer unrichtigen und irreführenden Behauptung und auf Beseitigung jeder dem Verbot widerstreitenden Ankündigung wurde der beklagten Partei mit der einstweiligen Verfügung vom 10. Jänner 1990 zur Sicherung des Untersagungsanspruches ab sofort bis auf weiteres verboten, im geschäftlichen Verkehr mit Brausen die unrichtige und irreführende Behauptung "H***** - Nr. 1 in Brausen!" aufzustellen; das weitergehende Begehren dagegen abge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz hat die im Rechtsmittel als erheblich bezeichnete Frage im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst (SZ 34/86; ÖBl. 1970, 71; 4 Ob 361/81; 4 Ob 372/81; 4 Ob 37/90). Ganz allgemein begründet ja das Ausnützen fremden Vertragsbruches durch einen außerhalb des Vertragsverhältnisses stehenden Dritten nur dann keinen Verstoß gegen § 1 UWG, wenn dieser Dritte den Vertragsbruch se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt in ganz Österreich Werbegeschenke; sie bietet sie vorwiegend Unternehmern im Bereich der Industrie, des Handels und des Gewerbes sowie bei Geldinstituten an. Die Beklagte beschäftigt sich seit Herbst 1988 gleichfalls mit dem Vertrieb von Werbegeschenkartikeln in ganz Österreich, wobei sie im wesentlichen den gleichen Kundenkreis wie die Klägerin anspricht. Bei der Klägerin war von Februar 1984 bis 31. März 1988 Peter L*** als Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hatte mit seinem Beschluß vom 12. Juli 1989, 3 Ob 70, 71/89, über einen völlig gleichartigen Sachverhalt wie hier zu entscheiden. Da der Beschluß eine Exekutionssache betraf, an der dieselben Parteien und Parteienvertreter beteiligt waren und die von denselben Gerichten (zu 11 E 2603/89 des Erstgerichtes und 26 R 323/89 des Rekursgerichtes) zu entscheiden war, genügt es, auf die
Begründung: dieses Besc... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Der Verletzte kann auf Grund eines nur auf Unterlassung lautenden Exekutionstitels (jedenfalls) wegen Zuwiderhandelns gegen die Unterlassungspflicht Zwangsvollstreckung nach § 355 EO führen, wenn der Verpflichtete bereits vor der Schaffung des Exekutionstitels vorhandene Störungsquellen nicht beseitigt, sondern sie belässt. Insofern wirkt sich die Klarstellung des § 15 UWG - wonach dort, wo Unterlassungsansp... mehr lesen...
Norm: UWG §15
Rechtssatz: Ist die Nichtbeseitigung mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichlautend, dann liegt ein Zuwiderhandeln gegen ein bloß auf Unterlassung und nicht auch auf Beseitigung lautendes Gebot auch dann vor, wenn der Verpflichtete einen den Vorschriften des Gesetzes widersprechenden Zustand nicht beseitigt. Entscheidungstexte 4 Ob 301/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIEO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Wo die Nichtbeseitigung gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist, läuft der Beseitigungsanspruch mit dem Unterlassungsanspruch parallel; das muß freilich in anderen Fällen nicht zutreffen und kann dann zur Selbständigkeit des Beseitigungsanspruches von dem damit nicht "gleichgerichteten" Unterlassungsanspruch führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...