Norm
UWG §15Rechtssatz
Der Beseitigungsanspruch kann auch zur Vernichtung der davon betroffenen Gegenstände führen, sofern die Beseitigung nicht anders möglich ist. Liegt der Wettbewerbsverstoß im Inhalt von Drucksorten begründet, muß dem Störer die Möglichkeit geboten werden, den Inhalt zu ändern und die Drucksorten dann wider zu benützen (vgl ÖBl 1969,36) (Schischule Mitterbach).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079578Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0040OB00316_7500000_002