Norm
UWG §15Rechtssatz
Das bloße Vorhandensein von Waren, die mit einer irreführenden Aufschrift versehen sind, begründet - neben dem Anspruch auf Unterlassung des Inverkehrbringens dieser Gegenstände - auch den Anspruch auf Beseitigung der beanstandeten Bezeichnung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0079575Dokumentnummer
JJR_19640729_OGH0002_0040OB00327_6400000_003