Norm
UWG §15Rechtssatz
Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst auch den auf Unterlassung künftiger Störungen oder Eingriffe gerichteten Unterlassungsanspruch im engeren Sinn. Der Unterlassungsanspruch im weiteren Sinne umfasst ferner den Beseitigungsanspruch und den Urteilsveröffentlichungsanspruch (Schischule Mitterbach).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079572Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2018