RS OGH 1997/5/26 6Ob95/97g, 6Ob244/03f, 6Ob81/06i, 10Ob25/09p, 3Ob109/13w, 5Ob118/13h, 4Ob76/15b, 5O

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Norm

ABGB §1330 Abs2 BI
ZPO §226 IIB12
UWG §14 A2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob durch das Anbot eines Unterlassungsvergleichs bloß hinsichtlich eines mehrerer gleichzeitig gestellter Unterlassungsbegehren bei gleichzeitiger Bestreitung der übrigen die Vermutung der Wiederholungsgefahr weggefallen ist, kommt es allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107902

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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