1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) in der Sache die Anträge der Revisionswerberinnen, beide Staatsangehörige von Somalia, auf Erteilung von Einreisetiteln nach § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ab und sprach aus, dass die Revision nicht zulässig sei. 2 Mit Beschluss vom 3. Juni 2020, Ra 2020/01/0144, 0145-3, gewährte der Verwaltungsgerichtshof den Revisionswerberinnen zur Einbringung einer außerordentlichen Revision ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3ZustG §16ZustG §16 Abs5ZustG §17ZustG §17 Abs3ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/01/0145
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 26a Z 1 letzter Satz ZustG in der Fassung BGBl. I Nr. 42/2020 gilt die Zustellung (nur) dann nicht als bewirkt, wenn sich ergibt, dass... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1VwGG §26 Abs3VwGG §34 Abs1ZustG §16 Abs5ZustG §17 Abs3ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/01/0145
Rechtssatz: Vorliegend hat der Verfahrenshelfer vom Zustellvorgang nur einen Tag nach der Zustellung gemäß § 26a Z 1 erster Satz ZustG in der F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16ZustG §16 Abs5ZustG §17 Abs3ZustG §26a Z1 idF 2020/I/042 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2020/01/0145
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu § 17 Abs. 3 ZustG wird die durch den dritten Satz dieser Bestimmung normierte Zustellwirkung der Hinterlegung nicht durch die Abwesenheit von der A... mehr lesen...
I. Gegenstand 1 Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Bezirkshauptmannschaft (BH) wies mit Bescheid vom 5. Juli 2018 den Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 WaffG vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schusskanales versehen sind, für näher bezeichnete Jagdwaffen ab. 2 Mit der in Revision gezogenen Entscheidung wies das Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/02/0085 E 22. September 2017 RS 2 Stammrechtssatz Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während e... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. November 2016 wurde der Einspruch des Revisionswerbers gegen die Strafverfügung vom 25. Oktober 2016 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde abwies und die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärte. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gemäß Zustellverfügung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufent... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht Wien Beschwerden der Revisionswerberin gegen vier Erledigungen der belangten Behörde jeweils vom 4. Dezember 2015 (Zl. 11311-B-0000875499 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000, Zl. 11311-B-0000875500 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2001, Zl. 11311-B-0000875503 betreffend Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2005 und Zl. 11311-B-0000875545 betreffend ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3 ZustG §16 ZustG §16 Abs5 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine in Gründung befindliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach Maßgabe des am 23. April 2001 geschlossenen Gesellschaftsvertrages sind E und S Gesellschafter mit Stammeinlagen von jeweils EUR 69.000,--. Mit einem Gesellschafterbeschluss vom 23. April 2001 wurden E und S zu kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführern der Gesellschaft bestellt. Am 10. Mai 2001 beantragte die Beschwerdeführerin, vertreten durch E und S, die E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/03/0011 E 24. Februar 1993 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit von der Abgabestelle - etwa weil sich der Empfänger auf Urlaub befindet - zunächst unwirksam ist, die Rückkehr des Empfängers an die Abgabestelle bewirkt, daß die Zustellung ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers "auf Zustellung des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. August 1999 gemäß § 16 des Zustellgesetzes nicht Folge gegeben". Zur Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt: "Für die erkennende Behörde steht nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens folgender Sachverhalt fest: Herr Dr. HS war am Vormittag des 24. August 1999 i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0170
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufenthaltes" an der Abgabestelle zu ziehen. Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt vielme... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Juli 1998 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 70 und 73 Bauordnung für Wien die Baubewilligung erteilt, abweichend von dem mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1994 bewilligten Bauvorhaben Änderungen betreffend die Raumeinteilungen und Raumwidmungen sowie die Kanalführung und die Neigung der Garagenrampe vorzunehmen. Der erstinstanzliche Bescheid ist dem Beschwerdeführer nach dem im Akt befindlichen Zustellsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0201 E 21. Februar 1990 RS 2
(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E 21.1.1988, 87/02/0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 2. Februar 1996 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Sie gab als aufrechte polizeiliche Meldung und als gesicherte Unterkunft in Österreich eine Adresse in der Laxenburgerstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk an. Dem Antrag lag ein Meldezettel der Beschwerdeführerin bei, aus dem hervorging, daß diese seit 27. Dezember 1994 an der betreffenden Adresse in der Laxenburgerstraße gemeldet war und ihren früheren Wohnsitz in der Triesterstraße auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (Hinweis E 7.7.1993, 92/04/0280). Eine mehrtägige Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1995 erstellte die Agrarbezirksbehörde V. im Verfahren zur Regelung des Gemeinschaftsbesitzes "Nachbarschaft Sp." die Liste der Parteien. Dieser Bescheid wurde auch dem Beschwerdeführer zugestellt. Der Beschwerdeführer berief. Er wandte sich dagegen, daß er nicht als Partei des Regulierungsverfahrens anerkannt worden sei. Mit Schreiben vom 19. März 1996 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, nach Ausweis der Akten sei der erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ist dem Zustellorgan bekannt, daß sich der Empfänger nicht regelmäßig iSd § 16 Abs 1 ZustG an der Abgabestelle aufhält, so darf eine Zustellung an einen Ersatzempfänger nicht erfolgen. Erfolgt die Ersatzzustellung dennoch, so ist diese Zustellung unwirksam und zieht demnach auch keine Rechtswirkungen nach sich. Insbesondere ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Adressat das was ihm möglich war, um die Unzulässigkeit der Ersatzzustellung darzulegen, getan, in dem er die Behauptung aufgestellt hat, der Post und dem Zustellorgan sei seine Abwesenheit von der Abgabestelle und sein Aufenthalt im Ausland bekannt gewesen, so ist es Sache der Behörde, durch entsprechen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Von einer rechtzeitigen Kenntniserlangung von der Zustellung durch den Empfänger kann nur dann die Rede sein, wenn diesem die wahrzunehmende Frist ungekürzt oder zumindest nahezu ungekürzt zur Verfügung steht (Hinweis E 10.3.1987, 86/07/0212). Davon kann bei einer Verzögerung der Kenntnis von der Zustellung um mehrere Tage nicht mehr die Rede sein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Im Falle einer Unzulässigkeit der Ersatzzustellung, die ihren Grund darin hat, daß der Zusteller nicht davon ausgehen durfte, daß sich der Empfänger an der Abgabestelle aufhält, kommt § 16 Abs 5 ZustG nicht zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070032.X03 ... mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens und des vorgelegten bekämpften Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der mit der zurückgewiesenen Vorstellung bekämpfte Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Reith bei Seefeld vom 19. September 1996 wurde dem Beschwerdeführer am 24. September 1996 zugestellt und von seiner Ehegattin (Mitbewohner der Abgabestelle) übernommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 18. Oktober 1996 Vorstellung an die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/03/0011 1
(darauf, wann der Empfänger das Schriftstück tatsächlich
erhält, kommt es nicht an; § 7 ZustG ist im Falle der
zulässigen und wirksamen Ersatzzustellung nicht anwendbar) Stammrechtssatz Aus § 16 Abs 5 ZustG ergibt sich, daß, auch wenn die Ersatzzustellung wegen Abwesenheit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 28. Juni 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Dezember 1995, betreffend Bescheidzustellung in einer Naturschutzangelegenheit, als unbegründet abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel habe mit Bescheid vom 22. November 1993 das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996100177.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 1992 auf Gewährung von Arbeitslosengeld ab 1. November 1992 gemäß § 12 Abs. 1 AlVG und gemäß § 12 Abs. 3 lit. b AlVG abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer laut Gesellschaftsvertrag vom 27. Jänner 1992 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma R Ges.m.b.H. in M sei. Er sei mit 25... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0137 E 3. September 1996 94/08/0056 E 5. September 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1 Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustel... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §46 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0137 E 3. September 1996 94/08/0056 E 5. September 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 2 Stammrechtssatz Eine mehrtägige Abwesenheit macht die Ersatzzustellung unwirksam, da § 16 Abs 5 ZustG nicht anz... mehr lesen...