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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat der Adressat das was ihm möglich war, um die Unzulässigkeit der Ersatzzustellung darzulegen, getan, in dem er die Behauptung aufgestellt hat, der Post und dem Zustellorgan sei seine Abwesenheit von der Abgabestelle und sein Aufenthalt im Ausland bekannt gewesen, so ist es Sache der Behörde, durch entsprechende Ermittlungen, insbesondere durch Vernehmung des Zustellorgans, die Richtigkeit dieser Behauptung zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070032.X02Im RIS seit
20.11.2000