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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16 Abs1;Rechtssatz
Im Falle einer Unzulässigkeit der Ersatzzustellung, die ihren Grund darin hat, daß der Zusteller nicht davon ausgehen durfte, daß sich der Empfänger an der Abgabestelle aufhält, kommt § 16 Abs 5 ZustG nicht zur Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998070032.X03Im RIS seit
20.11.2000