1 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. April 2020 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer einer slowakischen Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin trotz schriftlicher Aufforderung der Abgabenbehörde vom 28. November 2018 einerseits die Lohnunterlagen für neun zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandte Arbeitnehmer sowie andererseits die Sozialversicherungsunterlagen für drei zur Arbeitsleist... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: LSD-BG 2016 §41 Abs1ZustG §16 Abs1ZustG §2 Z4ZustG §23
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs. 1 erster Satz LSD-BG 2016 gilt als Abgabestelle im Sinn des § 2 Z 4 ZustG neben den in dieser Bestimmung genannten Orten auch jede auswärtige Arbeitsstelle oder Arbeitsstätte, an welcher der Arbeitnehmer tätig ist. § 41 Abs. 1 zweiter bis fünfter Satz LSD-BG 2016 sieh... mehr lesen...
I. Gegenstand 1 Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Bezirkshauptmannschaft (BH) wies mit Bescheid vom 5. Juli 2018 den Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 17 WaffG vom Verbot des Erwerbes, der Einfuhr, des Besitzes und des Führens von Schusswaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schusskanales versehen sind, für näher bezeichnete Jagdwaffen ab. 2 Mit der in Revision gezogenen Entscheidung wies das Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/02/0085 E 22. September 2017 RS 2 Stammrechtssatz Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein regelmäßiger Aufenthalt an der Abgabestelle vorliegt, hat das VwG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu beurteilen (vgl. VwGH 22.9.2017, Ra 2017/02/0085, mwH). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030125.L02 Im RIS seit 13.02.2019 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Eine Ersatzzustellung ist nur unter den in § 16 Abs. 2 des ZustG normierten Voraussetzungen zulässig (vgl. VwGH 27.9.2000, 2000/04/0117, mwH). In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob (objektiv gesehen fälschlich) die Eigenschaft des Ersatzempfängers auf dem Rückschein angegeben wird, sondern darauf, ob die in § 16 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §7;
Rechtssatz: Wenn der Empfänger die Voraussetzungen der Ersatzzustellung ausdrücklich bestritten hat, bedarf es freilich zur Klärung der Frage der rechtswirksamen Zustellung eines Bescheides nach entsprechender Ergänzung des Ermittlungsverfahrens konkreter Feststellungen darüber, wer diesen Bescheid übernommen hat und ob dabei d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Stellte das VwG nicht fest, dass eine bestimmte Person Arbeitgeber oder Arbeitnehmer des Empfängers gewesen sei und ergibt sich aus der bekämpften Entscheidung ebenso wenig, dass diese Person an derselben Abgabestelle wie der Revisionswerber wohne, ist schon deshalb im vorliegende... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. November 2016 wurde der Einspruch des Revisionswerbers gegen die Strafverfügung vom 25. Oktober 2016 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Verwaltungsgericht, welches die Beschwerde abwies und die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärte. 2 Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn gemäß Zustellverfügung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §15 Abs1 idF 1998/I/158;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen - auch periodischen - Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufent... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk, erließ am 28. September 2004 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis wegen Nichteinhaltung von Verpflichtungen als Liegenschaftsmiteigentümer nach der Wiener Bauordnung. Im Akt erliegen zwei Rückscheine über die Zustellung dieses Bescheides; danach erfolgte die erste Zustellung am 5. Oktober 2004 durch Übergabe an eine Ersatzempfängerin (nach den Beschwerdeangaben die Gattin des Beschwerdeführers) als ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratsabteilung 59) vom 18. Dezember 2001 die erfolgte Zuweisung eines näher bezeichneten Marktplatzes widerrufen. Gleichzeitig erging der Auftrag, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides das auf dem gegenständlichen Marktplatz errichtete Bauwerk zu beseitigen und den Marktplatz gereinigt und von allen nicht der ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers "auf Zustellung des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. August 1999 gemäß § 16 des Zustellgesetzes nicht Folge gegeben". Zur Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt: "Für die erkennende Behörde steht nach Durchführung eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens folgender Sachverhalt fest: Herr Dr. HS war am Vormittag des 24. August 1999 i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0170
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand der Abwesenheit während eines Tages ist noch nicht der Schluss auf das Fehlen eines "regelmäßigen Aufenthaltes" an der Abgabestelle zu ziehen. Ein "regelmäßiger Aufenthalt" liegt vielme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/04/0170
Rechtssatz: Für die Eigenschaft als Ersatzempfänger kommt es nur darauf an, dass der Ersatzempfänger Arbeitnehmer des Empfängers ist und zur Annahme bereit ist (und ist die Rechtslage insoweit anders gestaltet, als hinsichtlich jener P... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 10. September 1999 wurden für die Betriebsanlage der Beschwerdeführerin am näher bezeichneten Standort gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Mit Schriftsatz vom 7. Dezember 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Zustellung dieses Bescheides, wobei ausgeführt wurde, dass dieser Bescheid nach einem (näher bezeichneten) Ladungsbescheid existiere, ohne dass dieser der Beschwerdeführerin zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;ZustG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0264 E 24. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Geht die Berufungsbehörde auf Grund des Zustellnachweises von einer zulässigen Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG aus, so hat sie dem Rechtsmittelwerber, der ein (ausgehend von einer Zustellung am Tag der vorgenommenen Ersatzzustellung - objektiv) verspätetes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er "als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C Stahlhandel GesmbH in ..." auf schriftliche Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. November 1993, zugestellt am 2. Dezember 1993, binnen zwei Wochen ab deren Zustellung keine Auskunft darüber erteilt habe, wer ein nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Da die Zustellung an den Postbevollmächtigten eine Ersatzzustellung gemäß § 16 Abs 1 ZustG ausschließt (Hinweis E 22.2.1993, 92/07/0177), ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nichts an der Wirksamkeit der Zustellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...
Das Vermessungsamt Villach führte im Rahmen einer Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung des Grundstückes Nr. 502/1 der KG. S am 12. September 1986 um 10.00 Uhr eine Verhandlung über die Grenze des Grundstückes Baufläche Nr. .198 der KG. S mit dem Grundstück Nr. 502/1 durch. Eigentümer des Grundstückes Nr. .198 waren zum Zeitpunkt der Grenzverhandlung die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte. Die Grundstückseigentümer wurden mittels Rückscheinbriefes, aber nicht zu eigenen Handen, z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;
Rechtssatz: Die Übernahme eines Schriftstückes durch einen Dienstnehmer einer GmbH stellt keine wirksame Ersatzzustellung dem Geschäftsführer der GmbH gegenüber dar (Hinweis E 21.9.1995, 95/07/0076). Es kommt nicht darauf an, ob (objektiv gesehen fälschlich) die Eigenschaft des Übernehmers als Arbeitnehmer des Empf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte einen mit 18. April 1994 datierten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, der am 25. April 1994 beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. Mit Bescheid vom 22. Juli 1994 wies der Landeshauptmann von Wien den Antrag gemäß 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes zurück. Im Verwaltungsakt erliegt ein Kuvert eines Rückscheinbriefes, auf dem als Empfänger der Beschwerdeführer und als Adresse die von ihm im Antrag angegebene Adresse aufscheint. Ein Aufk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Kehrt der Empfänger nach seiner Ortsabwesenheit von seiner Abgabestelle erst eine Woche nach der Übernahme des Schriftstückes durch einen Mitbewohner der Abgabestelle an diese zurück, ist eine Heilung des allfälligen Zustellmangels gem § 7 ZustG durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes möglich geworden (Hinweis E 16.5.1995, 95/08/0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 2. Februar 1996 die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Sie gab als aufrechte polizeiliche Meldung und als gesicherte Unterkunft in Österreich eine Adresse in der Laxenburgerstraße im 10. Wiener Gemeindebezirk an. Dem Antrag lag ein Meldezettel der Beschwerdeführerin bei, aus dem hervorging, daß diese seit 27. Dezember 1994 an der betreffenden Adresse in der Laxenburgerstraße gemeldet war und ihren früheren Wohnsitz in der Triesterstraße auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/05/16 95/08/0076 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG setzt zufolge § 16 Abs 5 ZustG voraus, daß sich der Empfänger im Zeitpunkt der Zustellung regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (Hinweis E 7.7.1993, 92/04/0280). Eine mehrtägige Abw... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Juli 1995 erstellte die Agrarbezirksbehörde V. im Verfahren zur Regelung des Gemeinschaftsbesitzes "Nachbarschaft Sp." die Liste der Parteien. Dieser Bescheid wurde auch dem Beschwerdeführer zugestellt. Der Beschwerdeführer berief. Er wandte sich dagegen, daß er nicht als Partei des Regulierungsverfahrens anerkannt worden sei. Mit Schreiben vom 19. März 1996 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, nach Ausweis der Akten sei der erstinstanzlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Ist dem Zustellorgan bekannt, daß sich der Empfänger nicht regelmäßig iSd § 16 Abs 1 ZustG an der Abgabestelle aufhält, so darf eine Zustellung an einen Ersatzempfänger nicht erfolgen. Erfolgt die Ersatzzustellung dennoch, so ist diese Zustellung unwirksam und zieht demnach auch keine Rechtswirkungen nach sich. Insbesondere ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Hat der Adressat das was ihm möglich war, um die Unzulässigkeit der Ersatzzustellung darzulegen, getan, in dem er die Behauptung aufgestellt hat, der Post und dem Zustellorgan sei seine Abwesenheit von der Abgabestelle und sein Aufenthalt im Ausland bekannt gewesen, so ist es Sache der Behörde, durch entsprechen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Im Falle einer Unzulässigkeit der Ersatzzustellung, die ihren Grund darin hat, daß der Zusteller nicht davon ausgehen durfte, daß sich der Empfänger an der Abgabestelle aufhält, kommt § 16 Abs 5 ZustG nicht zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998070032.X03 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 4. April 1995 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgebenden Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. November 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß Berufungen gemäß § 63 Abs. 5 AVG binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung einzubringen se... mehr lesen...