RS Vwgh 1999/11/24 96/03/0350

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Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs2;
ZustG §16 Abs1;

Rechtssatz

Da die Zustellung an den Postbevollmächtigten eine Ersatzzustellung gemäß § 16 Abs 1 ZustG ausschließt (Hinweis E 22.2.1993, 92/07/0177), ändert die Ortsabwesenheit des Empfängers im Zeitpunkt der Zustellung nichts an der Wirksamkeit der Zustellung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996030350.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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