RS Vwgh 1998/9/11 95/19/0663

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Veröffentlicht am 11.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §16 Abs1;
ZustG §7;

Rechtssatz

Kehrt der Empfänger nach seiner Ortsabwesenheit von seiner Abgabestelle erst eine Woche nach der Übernahme des Schriftstückes durch einen Mitbewohner der Abgabestelle an diese zurück, ist eine Heilung des allfälligen Zustellmangels gem § 7 ZustG durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes möglich geworden (Hinweis E 16.5.1995, 95/08/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995190663.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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