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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §16 Abs1;Rechtssatz
Kehrt der Empfänger nach seiner Ortsabwesenheit von seiner Abgabestelle erst eine Woche nach der Übernahme des Schriftstückes durch einen Mitbewohner der Abgabestelle an diese zurück, ist eine Heilung des allfälligen Zustellmangels gem § 7 ZustG durch tatsächliches Zukommen des Schriftstückes möglich geworden (Hinweis E 16.5.1995, 95/08/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995190663.X01Im RIS seit
20.11.2000