Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ungefähr zur gleichen Zeit an einer anderen Abgabestelle (zulässig) zugestellt werden konnte, sagt für sich allein nichts über eine Unzulässigkeit der Zustellung an einer anderen Abgabestelle aus, da nach § 4 ZustG zum gleichen Zeitpunkt an mehreren Orten eine Abgabestelle im Sinne dieses Gesetzes vorliegen kann, an dem d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;ZustG §13 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/06/0003
Rechtssatz: Für eine ordnungsgemäße Zustellung ist auch bei Ehegatten die Zustellung mittels zweier Zustellnachweise erforderlich. Eine Sendung (Rückscheinbrief), die an beide Ehegatten adressiert ist und von einem E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den von der belangten Behörde vorgelegten Akten ergibt sich, daß der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft an der Mur vom 16. Juli 1991, mit welchem gemäß § 1 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Z. 6 und § 7 des Namensänderungsgesetzes vom 21. April 1988, BGBl. Nr. 195/1988 der mj. S, die Änderung des Familiennamens von S in P bewilligt wurde, unter der Anschrift B, X-Gasse, am 19. Juli 1991 durch Ersatzzustellung an den Sohn des Beschwerdeführers gleichen Name... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/03 Personenstandsrecht
Norm: NÄG 1988 §1;NÄG 1988 §2;NÄG 1988 §7;ZustG §13;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Mangels einer positiv-rechtlichen Regelung im NÄG kommen die allgemeinen Regeln über die Zustellung von Poststücken gemäß § 13 ff ZustellG zur Anwendung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010864.X04 Im ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1990 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch der Beschwerdeführerin die Änderung ihrer im Standort E-Platz 1, bestehenden gewerblichen Betriebsanlage durch Austausch eines Spannrahmens sowie durch Wechsel des Brennstoffes der Heizung von Heizöl extra leicht auf Erdgas unter Auflagen. Eine hiegegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin nahm der Landeshauptmann von Vorarlberg zum Anlaß, mit seinem Bescheid vom 17. Oktober 1991, eine Auflage abzuä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Bei einem Betriebsurlaub vom 24.Dezember bis 1.Jänner ist das Tatbestandslement des regelmäßigen Aufenthalts an der Abgabestelle nicht erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992040280.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, am 19. Mai 1989 zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Tatort als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 1 lit. c StVO 1960 begangen zu haben, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gleichzeitig wurde das Strafverfahren hinsichtlich zweier weitere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litc;VStG §31 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992020202.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 13. April 1992 weist folgende Gegenstandsbezeichnung auf: "Betr.: A J, X 73; Asphaltmischanlage auf Gst. Nr. 1297 KG X; Schließung der Asphaltmischanlage gem. § 360 Abs. 2 GewO." Der Spruch: lautet wie folgt: "Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird die auf Gst. Nr. 1297 KG X befindliche Asphaltmischanlage mit sofortiger Wirsamkeit geschlossen. Gemäß § 360 Abs. 2 GewO wird ferner verfügt: Sämtliche im Betriebsbereich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: War der erstbehördliche Bescheid, wie sich aus der Gegenstandsbezeichnung als auch aus dem Verteiler ergibt, nur für den Erstbf als physische Person bestimmt, der auch gewerberechtlicher Geschäftsführer der Zweitbf ist, begann mit der Wirkung der Ersatzzustellung für den Erstbf daher auch nicht die Berufu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 29. November 1989 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der belangten Behörde die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am O. Die belangte Behörde teilte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 5. Februar 1990 mit, das Projekt beanspruche nach Ansicht des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz bereits abgeleitetes Gewässer; daher sei die beantragte Nutzung vom ökologischen Standpunkt aus a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/10/0164
Rechtssatz: Das Gesetz stellt es der Behörde frei, bei der Zustellung eines seinem Inhalt nach für eine (nicht durch einen gewillkürten Bevollmächtigten vertretene) juristische Person bestimmten Schriftstücks entweder einen - individuell ... mehr lesen...
Mit gesonderten Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 29. Juli 1988 waren über den Beschwerdeführer jeweils Geld- und Ersatzarreststrafen wegen Übertretungen des Sonderabfallgesetzes 1983 verhängt worden. Diese Straferkenntnisse wurden von der Ehefrau des Beschwerdeführers am 5. August 1988 übernommen. Mit einem bei der genannten Behörde am 16. Dezember 1991 eingelangten Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 10. Dezember 1991 erhob er gegen diese St... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: SAG;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050113.X01 Im RIS seit 13.10.1992 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Juni 1989 schrieb das Landesinvalidenamt für Wien, Niederösterreich und Burgenland der beschwerdeführenden Partei die Entrichtung einer Ausgleichstaxe (45.900 S) nach § 9 des Behinderteneinstellungsgesetzes für das Kalenderjahr 1988 vor. Nach dem bei den Akten befindlichen Zustellnachweis wurde dieser Bescheid am 3. Juli 1989 nach der Übernahmsbestätigung von einem Arbeitnehmer des Empfängers entgegengenommen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §13 Abs1;ZustG §13 Abs3;ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs2;ZustG §16 Abs5;ZustG §4;
Rechtssatz: Dem Begriff der Abgabestelle darf iVm der Regelung des § 16 Abs 1 ZustG nicht eine so enge Bedeutung beigemessen werden, daß bereits die Nichtanwesenheit eines Empfangsberechtigten (hier: im Verwaltungsverfahren hat der empfangsberechtige Pr... mehr lesen...
Mit einem am 10. Oktober 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Antragsteller Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. Juli 1989, GZ. GA 7 - 1371/89. Die Beschwerde wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Jänner 1990, Zl. 89/13/0201, mit der Begründung: zurückgewiesen, daß der angefochtene Bescheid dem Antragsteller am 28. August 1989 zugestellt worden sei, sodaß die Frist zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §7;
Rechtssatz: Wurde dem Postzusteller bekanntgegeben, daß der Bescheidadressat, ein Rechtsanwalt, wegen Krankheit von der Abgabestelle der Rechtsanwaltskanzlei, abwesend ist, so kann diesem der gegenständliche Bescheid infolge der bis zum Ende des Krankenstandes dauernden Abwesenheit von der Kanzlei bis dahin dort nicht zugestellt werden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab der am 21. Juni 1990 erfolgten Zustellung des Schreibens, mit dem er zur Bekanntgabe von Namen und Anschrift jener Person aufgefordert worden sei, welche das Kraftfahrzeug am 21... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §22;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0034 E 6. September 1989 RS 2 Stammrechtssatz Behauptet jemand, es lägen Zustellungsmängel vor, so hat er diese Behauptung auch entsprechend zu begründen und Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz im Zusammenhang mit einem vorhandenen Rückschein aufgestellte Vermutung der vorschriftsmäßigen Zuste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;ZustG §17 Abs3 impl;
Rechtssatz: Der Empfänger einer Sendung, deren Zustellung einen Fristenlauf auslöst, konnte iSd §16 Abs 5 ZustG dann wegen seiner Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig von dem (eine zulässige Zustellung bewirkenden) Zustellvorgang nach § 16 Abs 1 ZustG Kenntnis erlangen, wenn ihm wegen seiner Abwesenheit von der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Berufungsbehörde auf Grund des Zustellnachweises von einer zulässigen Ersatzzustellung nach § 16 Abs 1 ZustG aus, so hat sie dem Rechtsmittelwerber, der ein (ausgehend von einer Zustellung am Tag der vorgenommenen Ersatzzustellung - objektiv) verspätetes Rechtsmittel einbringt, auch dann Parteiengehör zur Frage der Rechtzeiti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §16 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt weder ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis noch ein minderer Grad des Versehens im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG vor, wenn ein von der Mutter des Bf übernommenes amtliches Schriftstück infolge Namensgleichheit des Bf mit seinem Vate... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §16 Abs1;ZustG §16 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 16 Abs 5 Zustellgesetz ergibt sich, dass eine Ersatzzustellung nur dann als nicht bewirkt gilt, wenn der Empfänger wegen Abwesenheit nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte. Hat der Empfänger nur einen Tag nach der Ersatzzustellung vom Zustellvorgang Kenntnis erhalten, stand ihm also die in Ansehung des z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §22;AVG §23 Abs1;ZustG §16 Abs1 impl;ZustG §4 impl; Beachte Vorgeschichte:84/07/0096 E 10. Dezember 1985 RS 1;
Rechtssatz: Der Empfänger, der sich im Zeitpunkt der Zustellung nicht an seiner Wohnanschrift, sondern am dieser nahe gelegenen Arbeitsplatz aufhält, hat selbst wenn dem Zustellorgan dieser Umstand bekannt ist, im Hinblick auf die in der Zustelll... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs1;AVG §31;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §66 Abs4;AVG §8;BauO NÖ 1976 §121 Abs1 idF 8200-1;BauONov NÖ 01te 1981 8200-1 Art2 Abs1;BauONov NÖ 01te 1981 8200-1 Art2 Abs4;VwRallg;ZustG §16 Abs1 impl; ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §23 Abs1;ZustG §16 Abs1;ZustG §16;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis B 8.12.1949, 1824/48, VwSlg 1141 A/1949, und B 3.4.1951, 0406/50, E 17.9.1968, 0530/68, VwSlg 7403 A/1968, sämtliche Entscheidungen zitiert nach Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren, 1. HBd 8. Auflage, S 760) fällt bei Ersatzzustellung eines Bescheides dessen verspätete Ü... mehr lesen...