Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. November 2003 (Zl. 11.1-703/03) entzog die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung der S. GmbH in H. die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten gemäß § 45 KFG 1967. Als Rechtsgrundlage war § 45 Abs. 6 KFG 1967 angegeben. Im Verwaltungsakt erliegt ein Rückschein, der eine Hinterlegung des RSa-Briefes nach zwei Zustellversuchen beim Zustellpostamt 8151 am 12. November 2003 ausweist. Im Verwaltungsakt erliegt weiters ein Ersuchschreiben der Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin vom 1. Jänner 1998 bis zum 31. Dezember 1999 der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG unterliegt. Nach Darlegung des Verfahrensganges und der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG sowie des § 22 EStG 1988 stellt die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides fest, dass die Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §357;ASVG §410 Abs1 Z7;ASVG §410 Abs2;AVG §73;GSVG 1978 §194 Z4;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Es lässt sich festhalten, dass § 194 Z. 4 GSVG - wie auch § 410 Abs. 2 ASVG - bei der Festlegung der Entscheidungspflicht primär auf den Antrag des Versicherten abstellt, jedoch für den Fall, ... mehr lesen...
1. Nach dem Beschwerdevorbringen stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz seines Rechtsvertreters vom 9. Mai 2005 einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht zur Entscheidung über seinen Antrag auf Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 22. Juni 2001, mit dem ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, abgeschlossenen Verfahrens, an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Mit Schriftsatz seines Rechtsvertre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;AVG §69;AVG §73;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §26;FSG 1997 §29 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2a;KFG 1967 §75 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits der Wortlaut des § 29 Abs. 1 FSG 1997 spricht (arg. "zur") dafür, dass unter einem "Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung" nur ein solches zu verste... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mangels Option gehört sie nach wie vor als Beamtin der Allgemeinen Verwaltung dem (alten) Dienstklassensystem an; sie ist rechtskundige Bedienstete im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Ihre Dienststelle war im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das "Amt der AMA" im Ressortbereich der belangten Behörde. Der angefochtene Bescheid betrifft einen besoldungsrechtlichen An... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §73;GehG 1956 §121 Abs1 Z3 idF 1994/550;GehG 1956 §122 Abs1 idF 1994/550;VwRallg;
Rechtssatz: Zwar nimmt der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: nicht ausdrücklich auf die gestellten Anträge (Näheres im Erkenntnis) Bezug und erledigt diese, er spricht allerdings unmissverständlich ausschließli... mehr lesen...
Wegen des persönlichen und sachlichen Zusammenhanges wurden die Beschwerdeverfahren Zlen. 2005/08/0085 und 2005/08/0086 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Nach dem Vorbringen in den vorliegenden, gemäß Art. 132 B-VG erhobenen Säumnisbeschwerden ist die belangte Behörde mit der Erlassung von Bescheiden über die vom Beschwerdeführer am 4. Juli 2004 (Zl. 2005/08/0085) und am 17. November 2004 (Zl. 2005/08/0086) erhobenen Berufungen gegen Bescheide des Arbeitsmarktservice 961 Wi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde St. Martin im Sulmtal vom 3. August 2000 wurden auf Grund des Antrages der Beschwerdeführer vom 2. Dezember 1999 bestimmte näher ausgeführte Bebauungsgrundlagen für eine Grundstücksfläche im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Martin im Sulmtal gemäß § 18 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk BauG) festgelegt. Dieser Bescheid wurde den Beschwerdeführern am 4. August 2000 zugestellt. Am 21. August 2000 brachten die Beschwerdeführer - ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG rechtskundig ist, steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Am 12. März 2003 richtete der Beschwerdeführer eine Eingabe an die belangte Behörde, welche wie folgt lautet: "Betr.: Kostenersatz für Bildschirmarbeitsbrille Sehr geehrte Frau S ! Wie telefonisch vereinbart übersende ich Ihnen in der Beilage einen Befund über die am 24.1.2003 durchgeführte arbeitsmedizinische Augenuntersuchung, die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Das Begehren nach Setzung eines tatsächlichen Vorganges allein begründet keine Verpflichtung der Behörde zu einer Sachentscheidung. Ein solches Verlangen löst daher auch keine Berechtigung zur Geltendmachung der Entscheidungspflicht im Sinne des Art. 132 B... mehr lesen...
Gemäß § 27 VwGG, BGBl. Nr. 10/1985 in der Fassung BGBl. I Nr. 158/1998, kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht nach Art. 132 B-VG erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, oder der unabhängige Verwaltungssenat, der nach Erschöpfung des Instanzenzuges, sei es durch Berufung oder im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, an... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §73;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist eine Behörde infolge einer mit Bescheid ausgesprochenen Aussetzung des Verfahrens gemäß § 38 AVG von ihrer Entscheidungspflicht für die Dauer derselben enthoben, ergibt sich daraus, dass von da an die Geltendmachung der Entscheidungspflicht im Wege einer Säu... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. August 2001 beantragte die beschwerdeführende Partei beim Landeshauptmann von Kärnten (LH) gemäß § 29 Abs. 1 Z. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 (AWG 1990) die Erteilung der Genehmigung für eine Anlage zur Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen. Im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens stellte die beschwerdeführende Partei mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2002 beim LH den Antrag, eine Versuchsbetriebsgenehmigung gemäß § 29 Abs. 8 AWG 1990 zu erteilen. Der... mehr lesen...
I. 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Notariatskammer für Steiermark vom 22. Juni 1999 anlässlich der Beendigung seiner Amtstätigkeit als Notar in G infolge Erreichung der Altersgrenze ein Unterstützungsbetrag der Österreichischen Notariatskammer in der Höhe von S 150.000,-- zuerkannt. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ausgesprochen, dass gemäß § 7 Abs. 2 des Statuts der Unterstützungseinrichtung der Österreichischen Notariatskammer rückständige Beiträge des Unterstü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §73;
Rechtssatz: In Fällen, in denen eine unzuständige Behörde einen an sie gerichteten Antrag gemäß § 6 AVG an die (ihrer Meinung nach) zuständige Behörde weitergeleitet hat, liegt keine Verletzung der Entscheidungspflicht vor (vgl zB den hg Beschluss vom 23. September 1992, Zl 92/01/0793). In einem derartigen Fall ergibt sich die Möglichkeit de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §73;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z31;VwRallg;
Rechtssatz: Erfolgt keine Weiterleitung des Antrags oder Verweisung des Antragstellers an eine andere Behörde durch die Behörde, an die der Antrag gerichtet war, so hat die Behörde zum einen nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich für unzuständig hält, und ist zum anderen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs2;AVG §73;B-VG Art132;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z31;VwGG §27 Abs1;VwGG §27; Beachte Siehe jedoch:94/19/0243 B 25. August 1994 RS 1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Notariatskammern als gesetzliche berufliche Vertretungen in ihrem Verfahren nicht das AVG anzuwenden h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Aus der Feststellung, dass die Erlassung des beantragten Bescheides weder im Gesetz vorgesehen, noch beispielsweise auf Grund der Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides möglich bzw geboten ist, ergibt sich noch nicht, das... mehr lesen...