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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
In Fällen, in denen eine unzuständige Behörde einen an sie gerichteten Antrag gemäß § 6 AVG an die (ihrer Meinung nach) zuständige Behörde weitergeleitet hat, liegt keine Verletzung der Entscheidungspflicht vor (vgl zB den hg Beschluss vom 23. September 1992, Zl 92/01/0793). In einem derartigen Fall ergibt sich die Möglichkeit der Rechtsverfolgung durch die Geltendmachung der Entscheidungspflicht der auf Grund der Weiterleitung des Antrags zuständig gewordenen Behörde.
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000100062.X08Im RIS seit
01.04.2004Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009