RS Vwgh 2004/1/27 2000/10/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
AVG §73 Abs2;
AVG §73;

Rechtssatz

In Fällen, in denen eine unzuständige Behörde einen an sie gerichteten Antrag gemäß § 6 AVG an die (ihrer Meinung nach) zuständige Behörde weitergeleitet hat, liegt keine Verletzung der Entscheidungspflicht vor (vgl zB den hg Beschluss vom 23. September 1992, Zl 92/01/0793). In einem derartigen Fall ergibt sich die Möglichkeit der Rechtsverfolgung durch die Geltendmachung der Entscheidungspflicht der auf Grund der Weiterleitung des Antrags zuständig gewordenen Behörde.

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000100062.X08

Im RIS seit

01.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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