Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die seinerzeitige Entscheidung der Behörde richtig war, kann nur dann im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens neuerlich aufgerollt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 69 Abs 1 AVG vorliegen (Hinweis E 12.9.1985, 85/06/0109); auch allfälligen Verfahrensmängeln kann nur in diesem Rahmen Relevanz zukommen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0240 E 17. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Unterläßt der Beschuldigte die ihm mögliche Stellung eines Beweisantrages im Hauptverfahren, so kann die Unterlassung einer Beweisaufnahme in dieser Richtung nicht als Wiederaufnahmegrund "ohne Verschulden der Partei" geltend gemacht werden. (Hinweis auf E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1439/66 E 26. April 1967 RS 1 Stammrechtssatz Von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese bei Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen sind, deren Verwertung der Partei aber ohne ihr Verschulden erst nachträglich möglich geworden ist. (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0240 E 17. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Unterläßt der Beschuldigte die ihm mögliche Stellung eines Beweisantrages im Hauptverfahren, so kann die Unterlassung einer Beweisaufnahme in dieser Richtung nicht als Wiederaufnahmegrund "ohne Verschulden der Partei" geltend gemacht werden. (Hinweis auf E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1439/66 E 26. April 1967 RS 1 Stammrechtssatz Von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese bei Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen sind, deren Verwertung der Partei aber ohne ihr Verschulden erst nachträglich möglich geworden ist. (Hinweis ... mehr lesen...
Mit in Rechtskraft erwachsenem Berufungserkenntnis der belangten Behörde vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vier namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte in der Zeit vom 3. Dezember 1989 bis zumindest 20. Februar 1990 in Seefeld in Tirol ohne Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt und es unterlassen zu haben, die Beschäftigten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden. Die dafür verhängten Ge... mehr lesen...
Auf Antrag der Beschwerdeführerin als Anmelder waren mit Eingangsabgabenbescheiden des Zollamtes Saalbrücke (WE-Nr. 660/002058/04/90 vom 27. November 1990, 660/000014/05/1 vom 16. Jänner 1991, 660/000087/01/1 vom 28. Jänner 1991, 660/000378/01/1 vom 19. März 1991 und 660/028503/50/1 vom 7. August 1991) verschiedene Körperpflegemittel verzollt worden, wobei für die als äthylalkoholhältig bezeichneten Produkte Credo Roll-on "Romance" und "Dream on" ein Monopolausgleich vorgeschrieben wo... mehr lesen...
Mit in Rechtskraft erwachsenem Berufungserkenntnis der belangten Behörde vom 9. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, vier namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte in der Zeit vom 3. Dezember 1989 bis zumindest 20. Februar 1990 in Seefeld in Tirol ohne Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) beschäftigt und es unterlassen zu haben, die Beschäftigten beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzumelden. Die dafür verhängten Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VStG §24;
Rechtssatz: Die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die vier Ausländer mit den Bescheiden des Landesarbeitsamtes vom 4.12.1992 (für die Zeit vom 15.12.1992 bis zum 30.4.1993) hat nichts an der Berechtigung der dem Bf im Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;BAO §303 Abs1 litb;
Rechtssatz: Beim Verschuldenstatbestand nach § 303 Abs 1 lit b BAO handelt es sich nach herrschender Auffassung und Judikatur um ein Verschulden im Sinne des bürgerlichen Rechts (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 724; E 13.11.1984, 84/07/0135). Danach hat jeder grundsätzlich nur das eigene Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;VStG §24;
Rechtssatz: Die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die vier Ausländer mit den Bescheiden des Landesarbeitsamtes vom 4.12.1992 (für die Zeit vom 15.12.1992 bis zum 30.4.1993) hat nichts an der Berechtigung der dem Bf im Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde (in Bestätigung des Vorstellungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 4. März 1993) dem Beschwerdeführer wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und ausgesprochen, daß ihm bis 11. Oktober 1993 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Grund für dies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt der Erlassung des En... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte mit Schreiben vom 16. Juli 1993 (Postaufgabe 26. Juli 1993) an den Verwaltungsgerichtshof den oben genannten Antrag unter Hinweis darauf, daß ihm die Berufungsfrist gegen den genannten Bescheid "verfallen" sei. Zur Entscheidung über einen derartigen Antrag ist der Verwaltungsgerichtshof nicht zuständig. Der Antrag war daher wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1992 als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung, Heeres-Bau- und Vermessungsamt. Seiner Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unmittelbar vorangegangen war ein am 18. April 1983 begründetes Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war der Beschwerdeführer in der Zeit vom 30. A... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie aus dem hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0240, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1991 war der Beschwerdeführer einer am 11. April 1989 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Er... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1993, Zl. 93/02/0015, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1991 war der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt worden. Mit Antrag vom 30. März 1993 begehrte er (neuerlich) die Wiederaufnahme des Verwaltu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1992 als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung, Heeres-Bau- und Vermessungsamt. Seiner Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unmittelbar vorangegangen war ein am 18. April 1983 begründetes Vertragsbedienstetenverhältnis zum Bund. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war der Beschwerdeführer in der Zeit vom 30. A... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie aus dem hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1992, Zl. 92/02/0240, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1991 war der Beschwerdeführer einer am 11. April 1989 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt worden. Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof mit Er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;VStG §24;
Rechtssatz: Ein Wiederaufnahmsgrund nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG kann von vornherein nur ein Umstand sein, der den Sachverhalt betrifft, der dem das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheid zugrunde gelegt wurde. Eine in einem anderen Verfahren geäußerte Rechtsansicht - mag sie nun in den in dem anderen Verfahren ergangenen Bescheid eingeflo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Hinweis des Wiederaufnahmewerbers auf ein beim VfGH anhängiges Verfahren kann schon deswegen nicht eine Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens rechtfertigen, weil erst eine anders lautende Entscheidung über eine im wiederaufzunehmenden Verfahren beurteilte Vorfrage ein Wiederaufnahmsgrund (iSd § 69 Abs 1 Z 3 AVG) sein kann. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447;
Rechtssatz: Durch die Einfügung des zweiten Satzes des § 12 Abs 3 GehG durch die Nov BGBl 447/1990 ergibt sich keine Rückwirkung für die Auslegung des ersten Satzes, sodaß die bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes weiterhin anwendbar bleibt. Im zweiten Satz des § 12 Abs 3 GehG ist der Gesichtspunk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §69 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag an den VwGH auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Versäumung der Berufungsfrist ist wegen Unzuständigkeit des VwGH zur Entscheidung über einen derartigen Antrag zurückzuweisen. Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Daß dem Wiederaufnahmewerber (dieser ist mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheid einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO schuldig erkannt worden) die Bedienungsanleitung der Herstellerfirma für Alkomatgeräte von einem Bekannten zur Verfügung gestellt wurde, stellt kein... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1993, Zl. 93/02/0015, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1991 war der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt worden. Mit Antrag vom 30. März 1993 begehrte er (neuerlich) die Wiederaufnahme des Verwaltu... mehr lesen...
Aus der - offenbar vom Beschwerdeführer selbst verfaßten - Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem hg. Erkenntnis vom 24. Februar 1993, Zl. 93/02/0015, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1991 war der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 für schuldig erkannt worden. Mit Antrag vom 30. März 1993 begehrte er (neuerlich) die Wiederaufnahme des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;VStG §24;
Rechtssatz: Ein Wiederaufnahmsgrund nach § 69 Abs 1 Z 2 AVG kann von vornherein nur ein Umstand sein, der den Sachverhalt betrifft, der dem das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheid zugrunde gelegt wurde. Eine in einem anderen Verfahren geäußerte Rechtsansicht - mag sie nun in den in dem anderen Verfahren ergangenen Bescheid eingeflo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der Hinweis des Wiederaufnahmewerbers auf ein beim VfGH anhängiges Verfahren kann schon deswegen nicht eine Wiederaufnahme des Verwaltungsstrafverfahrens rechtfertigen, weil erst eine anders lautende Entscheidung über eine im wiederaufzunehmenden Verfahren beurteilte Vorfrage ein Wiederaufnahmsgrund (iSd § 69 Abs 1 Z 3 AVG) sein kann. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;GehG 1956 §12 Abs3 idF 1990/447;
Rechtssatz: Durch die Einfügung des zweiten Satzes des § 12 Abs 3 GehG durch die Nov BGBl 447/1990 ergibt sich keine Rückwirkung für die Auslegung des ersten Satzes, sodaß die bisherige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes weiterhin anwendbar bleibt. Im zweiten Satz des § 12 Abs 3 GehG ist der Gesichtspunk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Daß dem Wiederaufnahmewerber (dieser ist mit dem das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheid einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO schuldig erkannt worden) die Bedienungsanleitung der Herstellerfirma für Alkomatgeräte von einem Bekannten zur Verfügung gestellt wurde, stellt kein... mehr lesen...