Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist zum Teil aus den Verfahren über die zu den hg. Zlen. 92/10/0113 und 92/06/0219 protokollierten Beschwerden bekannt; daraus und aus der insoweit von der Beschwerde nicht bestrittenen Darstellung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 12. Dezember 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung die "Feststellung, daß der am Bescheid vom 7. Dezember 1977, Zl. II/7471/12-1977, ange... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §35;AVG §69 Abs1;AVG §71 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/10/0014 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0214 2 VwSlg 13388 A/1991 (hier: schon in anderen Verfahren hat der Bf ähnliche,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz (Spruchsenat) vom 26. Februar 1988 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der G-GmbH der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung für schuldig befunden. Dem Schuldspruch lag das Ergebnis einer bei der G-GmbH vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1982 bis 1984 zugrunde. Dabei waren neben gravierenden Buchführungsmängeln auch Einlagen des Gesellschafter-Geschäftsführers (=Bes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit 1974 als selbständiger Werbeunternehmer tätig; er ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer zunächst die Jahre 1975 bis 1978, in der Folge auch die Jahre 1979 und 1980 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter der Bezeichnung "Werbespesen" verbuchte Betriebsausgaben nicht anerkannt. Soweit für das gegenständliche Verfahren noch von Bedeutung, beanstandete der Prüfer nachstehende Eingangs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz (Spruchsenat) vom 26. Februar 1988 in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der G-GmbH der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung für schuldig befunden. Dem Schuldspruch lag das Ergebnis einer bei der G-GmbH vorgenommenen abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1982 bis 1984 zugrunde. Dabei waren neben gravierenden Buchführungsmängeln auch Einlagen des Gesellschafter-Geschäftsführers (=Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eröffnet keinen Weg, um andere im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren möglicherweise un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0082 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung der Bewilligung einer Wiederaufnahme des Verfahrens i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die erstmalige Nennung einer Person als Zeuge stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn ihre Einvernahme nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren beantragt werden konnte. Der Wiederaufnahmewerber muß daher entweder von der Person des Zeugen oder vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0880/77 E 17. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Als neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO ist nicht nur eine bereits vorliegende Zeugenaussage anzusehen, sondern auch die Namhaftmachung eines Zeugen, der in der Lage ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §115 Abs4;BAO §303 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713;
Rechtssatz: Während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist auf Beweisanträge und neues Vorbringen tatsächlicher oder rechtlicher Art i... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;BAO §116 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;EStG 1972 §4 Abs4;StPO 1975 §259;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen darzutun. Wenn er sich der Zeugen weder im Zuge der Betriebsprüfung, noch in dem anschließenden Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafverfahren bedient hat, kann dieses Versäumnis nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhal... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die erstmalige Nennung einer Person als Zeuge stellt nur dann einen Wiederaufnahmsgrund dar, wenn ihre Einvernahme nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren beantragt werden konnte. Der Wiederaufnahmewerber muß daher entweder von der Person des Zeugen oder vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0880/77 E 17. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Als neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO ist nicht nur eine bereits vorliegende Zeugenaussage anzusehen, sondern auch die Namhaftmachung eines Zeugen, der in der Lage ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;FinStrG §165 Abs1 litb;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, das Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen darzutun. Wenn er sich der Zeugen weder im Zuge der Betriebsprüfung, noch in dem anschließenden Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafverfahren bedient hat, kann dieses Versäumnis nicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;BAO §116 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §303 Abs1 litc;EStG 1972 §4 Abs4;StPO 1975 §259;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0013
Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 712-713; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhal... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 19. August 1993 erklärte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den von ihr dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 23. November 1992 mit einer Gültigkeitsdauer bis 15. Jänner 1994 erteilten Sichtvermerk für ungültig. Zur Begründung: wurde nach Wiedergabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die belangte Behö... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 19. August 1993 erklärte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (die belangte Behörde) gemäß § 11 Abs. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, den von ihr dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 23. November 1992 mit einer Gültigkeitsdauer bis 15. Jänner 1994 erteilten Sichtvermerk für ungültig. Zur Begründung: wurde nach Wiedergabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;FrG 1993 §10 Abs1 Z1;FrG 1993 §11 Abs1;FrG 1993 §18;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 FrG 1993 stellt darauf ab, daß "nachträglich Tatsachen bekannt werden" - ohne daß dabei aber (wie nach § 69 Abs 1 Z 2 iVm § 69 Abs 3 AVG) auf das Verschulden der Behörde abgestellt wäre. Damit aber ist § 11 Abs 1 FrG 1993 nur dann nicht anwendb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;FrG 1993 §10 Abs1 Z1;FrG 1993 §11 Abs1;FrG 1993 §18;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 FrG 1993 stellt darauf ab, daß "nachträglich Tatsachen bekannt werden" - ohne daß dabei aber (wie nach § 69 Abs 1 Z 2 iVm § 69 Abs 3 AVG) auf das Verschulden der Behörde abgestellt wäre. Damit aber ist § 11 Abs 1 FrG 1993 nur dann nicht anwendb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, erzeugt u. a. alkoholfreie Getränke aus einem von der C. GmbH hergestellten Grundstoff und vertreibt diese Getränke sowie andere alkoholfreie Getränke, welche von der R. GmbH und der A. GmbH hergestellt werden. Die Beschwerdeführerin schloß mit ihren Kunden Getränkelieferungsübereinkommen und leistete aus diesem Titel Zahlungen; sie aktivierte sodann die Belieferungsrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die in den Jahren 1982... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;BAO §303 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0238 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens führt stets zur gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß dann, wenn aufgrund irgendeiner ne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein bulgarischer Staatsangehöriger, ist am 7. Mai 1990 in das Bundesgebiet eingereist. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 17. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Nach Erlassung dieses Bescheides traf bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol ein Schreiben von Interpol Sofia vom 14. Juni 1990 ein, aus welchem hervorging, daß gegen den Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §5 Abs1 Z3;AVG §58 Abs2;AVG §69 Abs1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;FlKonv Art1 AbschnC Z5;FlKonv Art33 Abs2;
Rechtssatz: Überlegungen im angefochtenen Bescheid, daß die vom Asylwerber im Asylverfahren behaupteten
Gründe: , die zur Asylgewährung geführt haben, nie vorgelegen seien und das Asyl deshalb zu entziehe... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit den dieser angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 11. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin je einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit c in Verbindung mit § 16 Abs 1 StVO und nach § 99 Abs 3 lit a in Verbindung mit § 11 Abs 1 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Diese Strafverfügung erwuchs in Rechtskraft. Mit Schriftsatz vom 7. Aug... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde in Verbindung mit den dieser angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 11. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin je einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 2 lit c in Verbindung mit § 16 Abs 1 StVO und nach § 99 Abs 3 lit a in Verbindung mit § 11 Abs 1 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Diese Strafverfügung erwuchs in Rechtskraft. Mit Schriftsatz vom 7. Aug... mehr lesen...