RS Vwgh 1993/11/24 93/02/0272

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob die seinerzeitige Entscheidung der Behörde richtig war, kann nur dann im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens neuerlich aufgerollt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 69 Abs 1 AVG vorliegen (Hinweis E 12.9.1985, 85/06/0109); auch allfälligen Verfahrensmängeln kann nur in diesem Rahmen Relevanz zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020272.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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