Die Beschwerdeführerin betätigte sich bis zum Tode ihres einzigen Kommanditisten und Geschäftsführers ihrer Komplementärgesellschaft im Baugewerbe. Nach Stillegung ihres Betriebes im Jahre 1982 ersuchte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin in mehreren Schriftsätzen um Vornahme einer Betriebsprüfung und Abgabenfestsetzung auf dem Schätzungswege mit dem Vorbringen, daß die Buchhaltung des Unternehmens insofern Mängel aufwiese, als nachweisliche Ausgaben erheblichen Umfangs i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Finanzbeamter, der in den beiden Streitjahren dem Oberlandesgericht Wien zur Dienstleistung zugeteilt war, gab in einem 1985 beim zuständigen Finanzamt eingereichten "Fragebogen bei Betriebsanmeldung" seine 1985 begonnene (nebenberufliche) Tätigkeit mit "Beeid. Buchsachverständiger, Buchprüfung, Bilanzierung, Steuerberatung" an. In den Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für 1985 und 1986 bezeichnete er seine Tätigkeit jeweils als "beeideter Buchsachverstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Recht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige wird in keinen Rechten verletzt, wenn die belangte Behörde die abweisende Entscheidung der Erstbehörde bestätigt, obwohl der Wiederaufnahmeantrag infolge Fehlens der für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit erforderlichen Angaben zurückzuweisen wäre. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs2;
Rechtssatz: Die Formulierung, "erst jetzt von einem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt zu haben", stellt keine für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages iSd § 303 Abs 2 BAO erforderliche, ausreichend bestimmte Zeitangabe dar. Schla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Ber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 2 Stammrechtssatz Neue Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Recht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige wird in keinen Rechten verletzt, wenn die belangte Behörde die abweisende Entscheidung der Erstbehörde bestätigt, obwohl der Wiederaufnahmeantrag infolge Fehlens der für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit erforderlichen Angaben zurückzuweisen wäre. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs2;
Rechtssatz: Die Formulierung, "erst jetzt von einem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt zu haben", stellt keine für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages iSd § 303 Abs 2 BAO erforderliche, ausreichend bestimmte Zeitangabe dar. Schla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 1 Stammrechtssatz Tatsachen iSd § 303 BAO sind ausschießlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände; also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Ber... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. November 1991, 91/14/0041, verwiesen, welches eine Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 20. Dezember 1990 zum Gegenstand hatte. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1991 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, den er im wesentlichen darauf stützte, daß Beweismittel beschlagnahmt und ihm erst nach Aufsichtsbeschwerden fünf Jahre später ausgehändigt worden seien. Er be... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 26. November 1991, 91/14/0041, verwiesen, welches eine Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 20. Dezember 1990 zum Gegenstand hatte. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1991 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, den er im wesentlichen darauf stützte, daß Beweismittel beschlagnahmt und ihm erst nach Aufsichtsbeschwerden fünf Jahre später ausgehändigt worden seien. Er be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0217 E 2. Dezember 1985 RS 3 Stammrechtssatz Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. August 1989 wurde die Anmeldung des Mitbeteiligten vom 6. Oktober 1988 zur Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach § 3 Abs. 3 Z. 4 GSVG als freiberuflich tätiger bildender Künstler mangels Vorliegens der Voraussetzungen abgelehnt. Am 26. September 1990 erstattete der Mitbeteiligte bei der Beschwerdeführerin neuerlich eine Anmeldung als freiberuflich tätiger bildender Künstler zur Pflichtversiche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §8 Abs1 Z4 lita;AVG §38;AVG §69 Abs1 litc;GSVG 1978 §246;GSVG 1978 §3 Abs3 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/08/0165 E 21. Dezember 1993
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Feststellung der Krankenversicherung und Unfallversicherung nach § 8 Abs 1 Z 4 lit a ASVG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090385.X01 Im RIS seit 27.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Zwar wäre es der Partei freigestanden, wegen des von der belangten Behörde unrichtig angenommenen Zustelldatums den letztinstanzlichen Zurückweisungsbescheid mit Be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Zwar wäre es der Partei freigestanden, wegen des von der belangten Behörde unrichtig angenommenen Zustelldatums den letztinstanzlichen Zurückweisungsbescheid mit Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Vorgeschichte:92/02/0293 B 11. November 1992;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Verwaltungsstrafverfahren European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090385.X01 Im RIS seit 27.11.2000 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1991 wurden zehn datumsmäßig bezeichnete Tage im Dezember 1990 und im Jänner 1991 als in die Zeit des ordentlichen Zivildienstes des Beschwerdeführers bei einer bestimmten Einrichtung nicht einrechenbar festgestellt. Der Erlassung dieses Bescheides war eine Aufforderung der belangten Behörde vorausgegangen, zur Abwesenheit vom Dienst an de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Stammen die Urkunden, mit denen der Antragsteller seinen Wiederaufnahmsantrag untermauert, ihrer Entstehung nach aus der Zeit nach der Erlassung des Bescheides, so handelt es sich dabei nicht um neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG. Daher durfte die Kenntnis von diesen Unterlagen die belangte Behörde auch nicht zu ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. November 1991 wurden zehn datumsmäßig bezeichnete Tage im Dezember 1990 und im Jänner 1991 als in die Zeit des ordentlichen Zivildienstes des Beschwerdeführers bei einer bestimmten Einrichtung nicht einrechenbar festgestellt. Der Erlassung dieses Bescheides war eine Aufforderung der belangten Behörde vorausgegangen, zur Abwesenheit vom Dienst an de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Stammen die Urkunden, mit denen der Antragsteller seinen Wiederaufnahmsantrag untermauert, ihrer Entstehung nach aus der Zeit nach der Erlassung des Bescheides, so handelt es sich dabei nicht um neu hervorgekommene Beweismittel iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG. Daher durfte die Kenntnis von diesen Unterlagen die belangte Behörde auch nicht zu ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein Müllabfuhr- und Transportunternehmen betreibt und seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, ersuchte mit Schriftsatz vom 4. April 1989 um Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der erklärungsgemäß veranlagten und bereits in Rechtskraft erwachsenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1986 und 1987. Als Wiederaufnahmegrund führte der Beschwerdeführer an, sein steuerlicher Vertreter hätte die Investitionsrücklagen zu niedr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der ein Müllabfuhr- und Transportunternehmen betreibt und seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, ersuchte mit Schriftsatz vom 4. April 1989 um Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der erklärungsgemäß veranlagten und bereits in Rechtskraft erwachsenen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1986 und 1987. Als Wiederaufnahmegrund führte der Beschwerdeführer an, sein steuerlicher Vertreter hätte die Investitionsrücklagen zu niedr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0135
Rechtssatz: Neu gewonnene Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung unverändert gebliebener Sachverhaltselemente (im gegenständlichen Fall unrichtige Berechnung der Investition... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0135
Rechtssatz: Neu gewonnene Erkenntnisse in bezug auf die rechtliche Beurteilung unverändert gebliebener Sachverhaltselemente (im gegenständlichen Fall unrichtige Berechnung der Investition... mehr lesen...
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles auf das den Parteien bekannte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 1991, Zl. 90/09/0134, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die damalige Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 1990 als unbegründet abgewiesen, mit welchem im Instanzenzug bestätigt worden war, daß der Beschwerdeführerin die bis dahin bezogene Unterhaltsrente ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs2;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992090212.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...