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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Überlegungen im angefochtenen Bescheid, daß die vom Asylwerber im Asylverfahren behaupteten Gründe, die zur Asylgewährung geführt haben, nie vorgelegen seien und das Asyl deshalb zu entziehen sei, haben in den im Beschwerdefall herangezogenen Rechtsgrundlagen des § 5 Abs 1 Z 3 AsylG 1991 iVm Art 1 Abschnitt C Z 5 und Art 33 Abs 2 FlKonv keine gesetzliche Grundlage. Derartige Überlegungen könnten nur in einem Verfahren gemäß § 69 AVG eine Rolle spielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010900.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009