RS Vwgh 1993/11/18 93/16/0109

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Veröffentlicht am 18.11.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litb;
BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Beim Verschuldenstatbestand nach § 303 Abs 1 lit b BAO handelt es sich nach herrschender Auffassung und Judikatur um ein Verschulden im Sinne des bürgerlichen Rechts (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 724; E 13.11.1984, 84/07/0135). Danach hat jeder grundsätzlich nur das eigene Verschulden zu vertreten, für fremdes Verschulden hingegen nur in Ausnahmsfällen einzustehen (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß I9, 479).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160109.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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