Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;UOG 1975 §15 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Geht aus dem Sitzungsprotokoll des Kollegialorganes (hier: nach UOG) nicht hervor, ob über die Berufung beraten bzw abgestimmt wurde bevor oder nachdem sich eine Anzahl von Mitgliedern entfernt (die Sitzung verlassen) hat, wodurch die Beschlußfähigkeit des O... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;UOG 1975 §15 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Geht aus dem Sitzungsprotokoll des Kollegialorganes (hier: nach UOG) nicht hervor, ob über die Berufung beraten bzw abgestimmt wurde bevor oder nachdem sich eine Anzahl von Mitgliedern entfernt (die Sitzung verlassen) hat, wodurch die Beschlußfähigkeit des O... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 FrG ausgewiesen. Der dagegen erhobenen Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem am 21. November 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG bestätigt. Mit dem am 20. Dezember 1994 zugestellten Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Dezember 1994 wurde ausgesprochen, daß der Bescheid dieser B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn auch die unterinstanzliche Behörde gemäß § 68 Abs 2 AVG nicht zur Aufhebung eines oberinstanzlichen Bescheides zuständig war, kommt ihrem Bescheid, solange er nicht gemäß § 68 Abs 4 AVG für nichtig erklärt wird, dennoch volle Rechtswirkung zu. Schlagworte Allgemein (a... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
In einem an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) gerichteten Anbringen vom 26. Mai 1988 erstattete die Ferdinand S. Gesellschaft m.b.H. & Co KG folgendes Vorbringen: "Die Firma Ferdinand S. KG in ST. ist seit 1971 Eigentümer und Betreiber des E-Werkes auf der Grundparzelle 245 in der Einlagezahl 22 II der KG ST. Vormalige Besitzer Hermann H. und Elfriede R., ST. Die seinerzeit bewilligte Erhöhung der Betriebswassermenge von 1.430 l/sec auf 3.000 l/sec läuft am 31.12.1... mehr lesen...
Aus dem mit der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen übereinstimmenden Beschwerdevorbringen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat mit Wirkung vom 1. Mai 1993 eine näher bezeichnete Tabaktrafik in Wien übernommen, in der bis dahin eine Lottoannahmestelle betrieben wurde. Das Ansuchen auf Weiterführung dieser Annahmestelle durch die Beschwerdeführerin wurde von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. abgelehnt. Mit de... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;AVG §68 Abs7;GSpG 1989 §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 68 Abs 7 AVG steht auf die Ausübung des der Behörde gemäß den Abs 2 bis Abs 4 zustehende Abänderungsrechtes und Behebungsrechtes niemandem ein Anspruch zu. Diese Bestimmung gilt jedoch darüber hinaus ganz allgemein für die Anrufung des Aufsichtsrechtes im Gegensatz zur Verf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070067.X05 Im RIS seit 12.1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein offensichtlich gewordenes Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als Träger der bescheidmäßig begründeten Rechte und Pflichten führt zur absoluten Nichtigkeit eines so erlassenen Bescheides (Hinweis B 10.3.1992, 92/07/0047). Eine solche von der Anfechtung vor dem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992070067.X05 Im RIS seit 12.1... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hat der Landeshauptmann von Salzburg mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 9. Dezember 1985 festgestellt, daß der 1930 geborene Beschwerdeführer Opfer der politischen Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. b des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947 (OFG), ist; gleichzeitig wurde ihm deshalb gemäß § 4 Abs. 3 OFG ein Opferausweis ausgefolgt. Nach der Begründung: wurden die Eltern des Beschwerdeführers aus rassischen Gründen verhaftet und... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hat der Landeshauptmann von Salzburg mit dem rechtskräftigen Bescheid vom 9. Dezember 1985 festgestellt, daß der 1930 geborene Beschwerdeführer Opfer der politischen Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. b des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947 (OFG), ist; gleichzeitig wurde ihm deshalb gemäß § 4 Abs. 3 OFG ein Opferausweis ausgefolgt. Nach der Begründung: wurden die Eltern des Beschwerdeführers aus rassischen Gründen verhaftet und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1963/323;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;OFG §4 Abs6 idF 1988/197;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 OFG iVm § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt der (sachlich in Betracht kommenden) Oberbehörde nicht eine uneingeschränkte Befugnis ein, Bescheide von nachgeor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1957/077;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;
Rechtssatz: Hat der Erledigungsentwurf des Landeshauptmannes betreffend Ausstellung einer Amtsbescheinigung nach der eigenen Annahme der Oberbehörde mangels Zustellung keine Rechtswirksa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1963/323;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;OFG §4 Abs6 idF 1988/197;
Rechtssatz: § 16 Abs 2 OFG iVm § 68 Abs 4 Z 4 AVG räumt der (sachlich in Betracht kommenden) Oberbehörde nicht eine uneingeschränkte Befugnis ein, Bescheide von nachgeor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs4 Z4;OFG §1 Abs2;OFG §11 Abs5 idF 1991/687;OFG §16 Abs1 idF 1991/687;OFG §16 Abs2 idF 1957/077;OFG §2;OFG §4 Abs1 idF 1957/077;OFG §4 Abs3 idF 1957/077;
Rechtssatz: Hat der Erledigungsentwurf des Landeshauptmannes betreffend Ausstellung einer Amtsbescheinigung nach der eigenen Annahme der Oberbehörde mangels Zustellung keine Rechtswirksa... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Februar 1985 stellte die belangte Behörde - in teilweiser Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides des Korpskommandos I vom 24. Jänner 1984 - fest, daß die vom Beschwerdeführer in der Z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Nichtausübung der Befugnisse nach § 68 Abs 4 AVG ist vollständig - also auch hinsichtlich der
Gründe: , warum die Behörden nicht von der ihnen eingeräumten Möglichkeit der Nichtigerklärung Gebrauch machen - der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzoge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/08/0223 5 Stammrechtssatz § 68 AVG räumt der Partei kein subjektives Recht auf Abänderung oder Behebung eines rechtskräftigen Bescheides ein (Hinweis E 1965/01/29, 1795/64 VwSlg 6567/A/1965). Schlagworte Allgemein (auch gemeinsame Rechtssätze mit AV... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 5. Oktober 1990 wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 25. August 1989, mit dem der Beschwerdeführerin die Konzession für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberater im Standort G, A-Straße 45, gemäß § 323e GewO 1973 erteilt worden ist, gemäß § 68 Abs. 4 lit. d AVG in Verbindung mit § 363 Abs. 1 Z. 3 GewO 1973 als nichtig erklärt. Zur Begründung: wurde - nach Zitierung maßgebender Rechtsvors... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs4 litd;GewO 1973 §363 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 363 Abs 1 Z 3 GewO 1973 stellt sich ihrem normativen Inhalt nach als eine gesetzliche Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 4 lit d AVG dar (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0196). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991040302.X02 ... mehr lesen...
Mit der an den Zentralausschuß der Gendarmerie beim Bundesministerium für Inneres gerichteten Eingabe vom 22. Dezember 1992 hat (die an die belangte Behörde weitergeleitet wurde) der Beschwerdeführer geltend gemacht, daß ein näher bezeichneter Personalvertreter den Inhalt einer Unterredung vom 12. März 1993 schriftlich weitergegeben habe, obwohl er ihn um Verschwiegenheit im Sinne des § 26 Abs. 2 PVG ersucht habe; er hat beantragt, die belangte Behörde wolle als zuständiges Organ die ... mehr lesen...
Mit der an den Zentralausschuß der Gendarmerie beim Bundesministerium für Inneres gerichteten Eingabe vom 22. Dezember 1992 hat (die an die belangte Behörde weitergeleitet wurde) der Beschwerdeführer geltend gemacht, daß ein näher bezeichneter Personalvertreter den Inhalt einer Unterredung vom 12. März 1993 schriftlich weitergegeben habe, obwohl er ihn um Verschwiegenheit im Sinne des § 26 Abs. 2 PVG ersucht habe; er hat beantragt, die belangte Behörde wolle als zuständiges Organ die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führen, sind: 1) die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, 2) die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, 3) das Fehlen des Spruches und 4) das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §68 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Wesentliche Fehler, die zur absoluten Nichtigkeit eines (erlassenen) "Bescheides" führen, sind: 1) die mangelnde Behördenqualität der "bescheiderlassenden" Stelle, 2) die mangelnde Ermächtigung der den Akt genehmigenden Person, 3) das Fehlen des Spruches und 4) das Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfer... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Abteilungswerberin war im Zeitpunkt ihres Antrages (3. Oktober 1989) noch außerbücherliche Eigentümerin der 3.189 m2 großen Parzelle 357/1, welche mit einer Villa und einer Schwimmhalle bebaut ist, und der 850 m2 großen Parzelle 357/4, je im Grundbuchskörper EZ 440, KG X. Sie legte mit ihrem Ansuchen einen Teilungsplan vom 26. September 1989 betreffend die Veränderung der Bauplätze Grundstück Nr. 357/1 und 357/4 vor und ersuchte gleichzeitig um Abänderung der Bebauun... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Abteilungswerberin war im Zeitpunkt ihres Antrages (3. Oktober 1989) noch außerbücherliche Eigentümerin der 3.189 m2 großen Parzelle 357/1, welche mit einer Villa und einer Schwimmhalle bebaut ist, und der 850 m2 großen Parzelle 357/4, je im Grundbuchskörper EZ 440, KG X. Sie legte mit ihrem Ansuchen einen Teilungsplan vom 26. September 1989 betreffend die Veränderung der Bauplätze Grundstück Nr. 357/1 und 357/4 vor und ersuchte gleichzeitig um Abänderung der Bebauun... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO NÖ 1976 §10 Abs1 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs2 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs3;BauO NÖ 1976 §118 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines mit Nichtigkeit bedrohten Besch... mehr lesen...