Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO NÖ 1976 §10 Abs1 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs2 idF 8200-6;BauO NÖ 1976 §11 Abs3;BauO NÖ 1976 §118 Abs1;BauO NÖ 1976 §118 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines mit Nichtigkeit bedrohten Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1982 bis 31. August 1992 als Universitätsassistent in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war beim Institut für Elektrotechnik der T-Universität in der Forschung tätig. Wegen des Vorwurfes, er habe in dieser Eigenschaft und im Zusammenhang mit der Forschung dieses Institutes trotz Vorhalte wiederholt und ohne vorheriges Wissen und Zustimmung des Institutsvorstandes, der sein unmittelbarer Dienstvor... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/17 92/11/0016 2 Stammrechtssatz Ein Kollegialorgan entscheidet in einer nicht nach dem Gesetz vorgeschriebenen Besetzung, wenn entweder bei der Entscheidung nicht die vorgeschriebene Zahl von Mitgliedern mitwirkt oder Personen an der Entscheidung beteiligt sind, di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita impl;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0010 E 17. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ein Kollegialorgan, das in unrichtiger oder unvollständiger Besetzung entscheidet, ist als unzuständige Behörde im Sinne des § 42 Abs 2 Z 2 VwGG anzusehen (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe W2, Dienststufe 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde auf Grund des Berichtes zur Leistungsfeststellung gemäß § 84 BDG 1979 und unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Zwischenvorgesetzten und des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens der Dienstbehörde gemäß § 81 Abs. 1 Z. 3 und § 87 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die vom VwGH unter dem Titel der Unzuständigkeit der belangten Behörde zu prüfende Rechtswidrigkeit eines Bescheides betrifft jeden Mangel der Organzuständigkeit, also grundsätzlich auch die falsche Zusammensetzung einer Kollegialbehörde (Hinweis E 10.3.1975, 2223/74, VwSlg 8782 A/1975). ... mehr lesen...
1.1. Im "Bescheid" des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. Jänner 1989 heißt es: "Für den Anschluß ihres Objektes in S, G-Straße an das Wasserversorgungsnetz der Marktgemeinde S ergeht hiermit an Sie nach den Bestimmungen der Wassergebührenordnung in der derzeit geltenden Fassung nachfolgende GEBÜHRENVORSCHREIBUNG ..." Ein Adressat wird weder im Spruch: noch im
Betreff: noch in der
Begründung: der behördlichen Erledigung genannt. Die Zustellverfügung lautet: "... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §27 Abs2;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/10 92/07/0047 1
(hier wird nur der erste Satz herangezogen) Stammrechtssatz Das Fehlen eines im Bescheid individuell bestimmten Adressaten als des Trägers der bescheidmäßig begründeten Rechte und... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft W, E-Gasse 12 (EZ 296, KG X). Dem Mitbeteiligten gehört die Liegenschaft W, P-Gasse 17. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, erteilte hinsichtlich eines Bauvorhabens P-Gasse 17 dem Bauwerber K, der auch Eigentümer der Liegenschaft E-Gasse 12 war, mit Bescheid vom 7. Februar 1963 gemäß § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes die Bewilligung, bestehende Wohnräume des ebe... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs4;BauO Wr §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit welchem ein nicht mehr dem Rechtsbestand angehöre... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. August 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 31 der Tiroler Bauordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes (Aussiedlerhof) sowie eines Zwischentraktes auf Gst-Nr. 687, KG. F, erteilt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat als Aufsichtsbehörde erster Instanz den genannten Bescheid des Bürgermeisters mit ihrem... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 14. August 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 31 der Tiroler Bauordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäudes (Aussiedlerhof) sowie eines Zwischentraktes auf Gst-Nr. 687, KG. F, erteilt. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat als Aufsichtsbehörde erster Instanz den genannten Bescheid des Bürgermeisters mit ihrem... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolL80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauRallg;GdO Tir 1966 §108 Abs3;ROG Tir 1984 §15;
Rechtssatz: Die Durchsetzung der Flächenwidmung ist schon wegen eines möglichen Zusammenhanges mit überörtlichen Gesichtspunkten von solcher Bedeutung, daß die Nichtig... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO Tir 1989 §27 Abs3 litb;BauRallg;GVG Tir 1983 §17 Abs2;
Rechtssatz: Eine trotz Fehlens der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung erteilte Baubewilligung leidet gem § 17 Abs 2 Tir GVG an einem mit Nichti... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolL80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauRallg;GdO Tir 1966 §108 Abs3;ROG Tir 1984 §15;
Rechtssatz: Die Durchsetzung der Flächenwidmung ist schon wegen eines möglichen Zusammenhanges mit überörtlichen Gesichtspunkten von solcher Bedeutung, daß die Nichtig... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO Tir 1989 §27 Abs3 litb;BauRallg;GVG Tir 1983 §17 Abs2;
Rechtssatz: Eine trotz Fehlens der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung erteilte Baubewilligung leidet gem § 17 Abs 2 Tir GVG an einem mit Nichti... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: In den Jahren 1987/88 wurden mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Liezen und der politischen Expositur Gröbming 81 innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes gelegene Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 81 ha gemäß § 11 Abs. 1 lit. a des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976 - NSchG 1976, LGBl. Nr. 65, zum geschützten Landschaftsteil erklärt. Da... mehr lesen...
Index: L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkL55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs2;AVG §68 Abs3;AVG §68 Abs4;NatSchG Stmk 1976 §12 Abs2;NatSchG Stmk 1976 §18 Abs2;
Rechtssatz: § 12 Abs 2 und § 18 Abs 2 Stmk NatSchG 1976 schränken die den Naturschutzbehörden nach § 68 Abs 2 bis 4 AVG zustehenden Befugnisse zur amtswegigen Abänderung oder Aufhe... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb dem Beschwerdeführer mit Abgabenbescheid Nr. 182 vom 19. Oktober 1987 (für das Jahr 1987) und mit Bescheid Nr. 178 vom 13. Oktober 1988 (für das Jahr 1988) unter anderem Wasserleitungsgebühren in der Höhe von S 3.641,40 bzw. S 2.781,20 zur Zahlung vor. Dagegen erhob der Beschwerdeführer jeweils Berufung und verwies darin auf den Beschluß des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. April 1949, womit dem Hof P Nr. 1 das Rec... mehr lesen...
Der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde schrieb dem Beschwerdeführer mit Abgabenbescheid Nr. 182 vom 19. Oktober 1987 (für das Jahr 1987) und mit Bescheid Nr. 178 vom 13. Oktober 1988 (für das Jahr 1988) unter anderem Wasserleitungsgebühren in der Höhe von S 3.641,40 bzw. S 2.781,20 zur Zahlung vor. Dagegen erhob der Beschwerdeführer jeweils Berufung und verwies darin auf den Beschluß des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. April 1949, womit dem Hof P Nr. 1 das Rec... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita;AVG §68 Abs4 Z1;BAO §299 Abs1 lita;LAO Tir 1984 §222 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/17/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0010 E 17. Februar 1988 RS 2 Stammrech... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 lita;AVG §68 Abs4 Z1;BAO §299 Abs1 lita;LAO Tir 1984 §222 Abs1 lita;VwGG §42 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/17/0223 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0010 E 17. Februar 1988 RS 2 Stammrech... mehr lesen...
Im Zuge einer behördlichen Überprüfung vom 16. Mai 1990 auf EZ 214, KG X, wurde festgestellt, daß dieses (im Eigentum der Beschwerdeführer stehende) Grundstück als Übungsplatz (für eine von den Beschwerdeführern betriebene Fahrschule) bzw. als Abstellfläche für Fahrzeuge dient, daß es zur Gänze mit einem Asphaltbelag versehen wurde und drei Sickerschächte für Oberflächenwässer aufweist. Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 wurde gemäß § 50a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 in d... mehr lesen...
Im Zuge einer behördlichen Überprüfung vom 16. Mai 1990 auf EZ 214, KG X, wurde festgestellt, daß dieses (im Eigentum der Beschwerdeführer stehende) Grundstück als Übungsplatz (für eine von den Beschwerdeführern betriebene Fahrschule) bzw. als Abstellfläche für Fahrzeuge dient, daß es zur Gänze mit einem Asphaltbelag versehen wurde und drei Sickerschächte für Oberflächenwässer aufweist. Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 wurde gemäß § 50a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 in d... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO Stmk 1968 §69 Abs3;BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauO Stmk 1968 §73;BauRallg;ROG Stmk 1974 §32 Abs3;ROG Stmk 1974 §50a;
Rechtssatz: Liegt eine (wenn auch der Flächenwidmung... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs4 Z4;BauO Stmk 1968 §69 Abs3;BauO Stmk 1968 §70a Abs1;BauO Stmk 1968 §73;BauRallg;ROG Stmk 1974 §32 Abs3;ROG Stmk 1974 §50a;
Rechtssatz: Liegt eine (wenn auch der Flächenwidmung... mehr lesen...
Das Militärkommando Salzburg erließ einen mit 3. August 1992 datierten Einberufungsbefehl, mit dem der Beschwerdeführer zur Ableistung des Grundwehrdienstes vom 1. Oktober 1992 an einberufen wurde. Mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 2. September 1992 wurde der Einberufungsbefehl vom 3. August 1992 gemäß § 68 Abs. 2 AVG "dahingehend abgeändert, daß als die den Einberufungsbefehl erlassende Behörde das Militärkommando Oberösterreich .... bestimmt wird". ... mehr lesen...
Das Militärkommando Salzburg erließ einen mit 3. August 1992 datierten Einberufungsbefehl, mit dem der Beschwerdeführer zur Ableistung des Grundwehrdienstes vom 1. Oktober 1992 an einberufen wurde. Mit Bescheid des Bundesministers für Landesverteidigung vom 2. September 1992 wurde der Einberufungsbefehl vom 3. August 1992 gemäß § 68 Abs. 2 AVG "dahingehend abgeändert, daß als die den Einberufungsbefehl erlassende Behörde das Militärkommando Oberösterreich .... bestimmt wird". ... mehr lesen...