RS Vwgh 1994/5/19 92/07/0067

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Veröffentlicht am 19.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 Z3;

Rechtssatz

Die mit der Befolgung eines bescheidmäßig erteilten Auftrages verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten begründen die Undurchführbarkeit des Bescheides iSd § 68 Abs 4 Z 3 AVG noch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070067.X05

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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