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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs4;Rechtssatz
Die Nichtausübung der Befugnisse nach § 68 Abs 4 AVG ist vollständig - also auch hinsichtlich der Gründe, warum die Behörden nicht von der ihnen eingeräumten Möglichkeit der Nichtigerklärung Gebrauch machen - der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120034.X04Im RIS seit
06.02.2002