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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hat der Erledigungsentwurf des Landeshauptmannes betreffend Ausstellung einer Amtsbescheinigung nach der eigenen Annahme der Oberbehörde mangels Zustellung keine Rechtswirksamkeit als Bescheid erlangt, so kann dieser nicht selbst Gegenstand einer Nichtigerklärung iSd § 68 Abs 4 Z 4 AVG iVm § 16 Abs 2 OFG sein. Der Umstand, daß der Rentenbescheid irrtümlich auf der Erlassung des die Amtsbescheinigung betreffenden Bescheides des Landeshauptmannes und dessen Rechtskraft aufbaut, schließt es aber auch aus, im Rahmen der Nichtigerklärung des Rentenbescheides die dem Bescheidentwurf betreffend die Amtsbescheinigung zugrundeliegende Rechtsauffassung zu überprüfen und als Grund für die Nichtigerklärung des Rentenbescheides heranzuziehen.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992090317.X02Im RIS seit
25.01.2001