Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §57 Abs2;AVG §64;VVG §1 Abs1;VVG §10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/05/0260
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeit eines Bescheides besteht darin, dass ein bescheidmäßig gebotenes Verhalten mit den Mitteln des Exekutionsrechtes durchgesetzt werden kann. Aus den Bestimmungen über die aufschiebende... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen die Abweisung einer Berufung in Angelegenheiten der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 Oö Bauordnung 1994 als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der letztinstanzliche Gemeindebescheid am 15. Juni 2005 (dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers) zugestellt worden sei. Die Vorstellung sei jedoch erst am 30. Juni 2005 bei der mitbeteiligten Geme... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1
(hier Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages nach § 25 OÖ ROG) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegende... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juli 2000 setzte die beschwerdeführende Gemeinde für den Gastronomiebetrieb der mitbeteiligten Partei die Getränkesteuer für das Jahr 1999 für alkoholfreie Getränke mit S 323.996,-- und für alkoholhältige Getränke mit S 511.633,-- fest. Auf Grund der gegen diesem Bescheid erhobenen Berufung setzte der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 die Getränkesteuer mit den eben genannten Beträgen fest und zog davon die von der ... mehr lesen...
Index: L10015 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;GdO Slbg 1994 §80;GdO Slbg 1994 §82;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist auch im Verfahren der Gemeindeaufsichtsbehörden die Anwendung des AVG in dem Umfang geboten, als sich nicht aus den Vorschriften über die Gemeindeaufsicht anderes ergibt. Von den für den vorliegenden Fall wesentlichen Regelungen des AVG sieh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 292 m2 eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 12.848,-- (netto S 11.680,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 322 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 14.168,-- (netto S 12.880,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmun... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem oben genannten Bescheid vom 26. Februar 1997 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Vollstreckungsverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Oktober 1996 gemäß § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Mit der genannten Vollstreckungsverfügung habe die Bundespolizeidirektion zur "Sicherung der Leistung eines Betrags von öS 17.223,-- gemäß § 8 VVG die einstwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;VStG;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2 Z2;VVG §10 Abs2 Z3;VVG §10 Abs2;VVG §10;
Rechtssatz: Aus § 10 Abs. 1 im Zusammenhalt mit Abs. 2 VVG ergibt sich, dass - im Gegensatz zum AVG und zum VStG - eine Berufung gegen eine Vollstreckungsverfügung grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässig ist eine Berufung nur in bestimmten Fällen, die im Abs. 2 (in seinen Z. 1 bis ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein seinen Angaben zufolge am 5. November 1985 geborener Staatsangehöriger von Nigeria, reiste nach seinen Behauptungen am 8. April 2002 (an anderer Stelle: im März 2002) illegal in das Bundesgebiet ein. Aufgrund eines in der Folge gestellten Asylantrages verfügte der Beschwerdeführer über eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz 1997. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 2003 wurde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64;FrG 1997 §36;FrG 1997 §40 Abs2;FrG 1997 §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/18/0346 E 3. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Die Bestätigung der von der Erstbehörde ausgesprochenen Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung (hier gegen die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) durch die Berufungsbehörde bewirkt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 26. Jänner 1999 wurde den Beschwerdeführern für eine näher bezeichnete, im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde gelegene Liegenschaft unter Zugrundelegung einer Bemessungsgrundlage von 206 m2 eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von brutto S 8.240,-- (netto S 8.240,-- + 10 % Mehrwertsteuer) gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Wassergebührenordnung der m... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0013 E 20. November 2002 RS 1(hier nur erster Halbsatz) Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsansc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 29. November 2001 wurde den Beschwerdeführern auf Grund der §§ 20 und 21 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 13/2000, sowie der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenfels vom 9. Dezember 1993, zuletzt geändert am 14. Dezember 2000, für das Abgabenjahr 2001 die Kanalbereitstellungsgebühr mit S 2.947,10 und die Kanalgebühr mit S 3.176,2... mehr lesen...
Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 litA Z1 ;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO Allg Krnt 1998 §95;LAO Krnt 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0224
Rechtssatz: Nun trifft zwar § 95 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeord... mehr lesen...
1. Mit Schreiben vom 22. November 2000 hat die Beschwerdeführerin der belangten Behörde eine kurzfristige Werbeaktion, den sogenannten "Wintertarif", angezeigt. Die Beschwerdeführerin bot dabei ihren Endkunden innerhalb des eigenen Ortsnetzes für den Zeitraum 1. Dezember 2000 bis 28. Februar 2001 für Gespräche, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens (täglich) geführt werden, in allen Tarifoptionen folgende Verrechnung an: Es wird für ununterbrochene Verbindungen von jeweils mindestens ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Datenschutz40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG;B-VG Art11 Abs2;DSG 2000 §1;EGVG 1991 Anlage Art2;TKG 1997 §83 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 83 Abs. 2 TKG kann u.a. die Regulierungsbehörde Auskünfte verlangen, die für den Vollzug dieses Gesetzes und der relevanten internationalen Vorschriften notwendig sind. § 83 Abs. 2 TKG sieht som... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadtgemeinde schrieb den Beschwerdeführern mit Bescheid vom 4. Jänner 1996 gemäß § 2 lit. 1 bis 4 im Zusammenhang mit § 4 "der dzt. in Geltung stehenden Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Mattighofen" eine Wasserleitungsanschlussgebühr in der Höhe von insgesamt S 14.344,-- vor. 1.2. Der dagegen von den Beschwerdeführern erhobenen Berufung wurde nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Erh... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden in Oberösterreich sind auch in der vorliegenden Abgabenangelegenheit (Wasserleitungsanschlussgebühr) die Bestimmungen des AVG anzuwenden, weil § 109 Abs. 1 zweiter Satz der Oberösterreichis... mehr lesen...
Mit Antrag vom 11. Dezember 2000 suchte der Beschwerdeführer bei der Agrarmarkt Austria um die Gewährung von Flächenbeihilfe für Hanf der Ernte 2000 an. Hievon sei eine Fläche von 5,6 ha betroffen. Diese Fläche sei am 24. August 2000 gemäht und die Ernte am 20. September 2000 eingebracht worden. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der Agrarmarkt Austria vom 13. Juli 2001 wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen, weil er gemäß Art. 8 Abs. 3 der Ve... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0360650040/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31989R1164 Beihilferegelung DV Faserflachs Hanf;AVG;EURallg;
Rechtssatz: Die Folge von Verfahrensmängeln nach den nationalen Verfahrensbestimmungen kann mangels entsprechender Anerkennung einer solchen Rechtsfolge auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts nicht sein, dass ein nach Gemeinschaftsrecht nicht (oder: nicht mehr, oder nicht in voll... mehr lesen...
Mit Bescheid des Gemeinderates der Beschwerdeführerin vom 15. Mai 2001 wurde über die Berufung des Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 7. November 2000 abweislich entschieden. Der Berufungsbescheid wurde am 18. Mai 2001 im Wege einer Ersatzzustellung an die Gattin des Mitbeteiligten ausgefolgt, wobei der Rückschein von ihr mit "Th. K" unterfertigt wurde. Dagegen gab der Mitbeteiligte eine mit 1. Juni 2001 datierte Vorstellung am 5. Juni 2001 zur Post, die am ... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;
Rechtssatz: Im Vorstellungsverfahren sind grundsätzlich die Vorschriften des AVG anzuwenden. Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Land Oberösterreich ist im Vorstellungsverfahren auch in Abgabenangelegenhe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden GmbH gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) des Gemeinderates der mitbeteiligten Partei vom 8. Mai 2001 als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde habe der Beschwerdeführerin mit Bescheid (nach den Angaben im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z1;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;KommStG 1993 §5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0035 E 18. Oktober 2007
2002/14/0067 E 27. August 2002 ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingabe vom 24. Februar 2000 bestritt die Beschwerdeführerin die Getränkesteuerpflicht und beantragte die Rückzahlung der Getränkesteuer für das Jahr 1999. Mit Bescheid vom 29. Februar 2000 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz die Getränkesteuer für das Jahr 1999 gegenüber der Beschwerdeführerin fest. Mit Devolutionsantrag vom 30. Mai 2000 stellte ... mehr lesen...