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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0346 E 3. Dezember 1998 RS 2Stammrechtssatz
Die Bestätigung der von der Erstbehörde ausgesprochenen Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung (hier gegen die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) durch die Berufungsbehörde bewirkt keine Rechtsverletzung, wenn während der Zeit der Wirksamkeit der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung keine darauf beruhende Maßnahme (etwa eine Abschiebung) gesetzt wurde (Hinweis E 30. Jänner 1997, 95/18/0854, ergangen zum FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003210144.X01Im RIS seit
31.03.2004