Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 21.07.2020, I408 2159916-1/20E, I408 2159912-1/19E, I408 2159910-1/19E, I408 2159909-1/20E, I408 2159907-1/21E, I408 2159904-1/19E und I408 2159902-1/19E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht allen Familienmitgliedern den Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zu und erteilte allen eine befristete Aufenthaltsberechtigung für die Dauer von einem Jahr. In diesem Erkenntnis wurde das Geburtsdatum ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 21.07.2020, I408 2159916-1/20E, I408 2159912-1/19E, I408 2159910-1/19E, I408 2159909-1/20E, I408 2159907-1/21E, I408 2159904-1/19E und I408 2159902-1/19E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht allen Familienmitgliedern den Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zu und erteilte allen eine befristete Aufenthaltsberechtigung für die Dauer von einem Jahr. In diesem Erkenntnis wurde das Geburtsdatum ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 21.07.2020, I408 2159916-1/20E, I408 2159912-1/19E, I408 2159910-1/19E, I408 2159909-1/20E, I408 2159907-1/21E, I408 2159904-1/19E und I408 2159902-1/19E, erkannte das Bundesverwaltungsgericht allen Familienmitgliedern den Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zu und erteilte allen eine befristete Aufenthaltsberechtigung für die Dauer von einem Jahr. In diesem Erkenntnis wurde das Geburtsdatum ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.07.2020 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und Abs 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot wurde die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Gegen diesen Bescheid wurde fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 20.08.2018 leistete der nunmehrige Beschwerdeführer an der Polizeiinspektion Graz- XXXX Dolmetschertätigkeiten für das Landeskriminalamt Burgenland. 2. Mit – rechtskräftig gewordenem – (Mandats)Bescheid der Landespolizeidirektion Burgenland (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.10.2018 wurde die dem Beschwerdeführer dafür zustehende Dolmetschergebühr mit EUR 266,40 (inkl. USt.) bestimmt. 3. Mit als „Berichtigungsbescheid“ bezeichnetem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Zahl XXXX , vom 28.04.2020, dem als staatenlos geführten Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 29.04.2020, wurde der mit Bescheid vom 24.06.2014, Zahl 790269903-1114845 BMI-BFA_STM_RD, ihm zuerkannte Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG aberkannt, gemäß § 7 Abs. 4 AsylG festgestellt, dass dem BF die Flüchtlingseigenschaft kraft Geset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt Mit Teilerkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.08.2020 zur Zl. W282 1264397-2/2Z wurde der Beschwerde gegen den im
Spruch: genannten Bescheid im Hinblick auf dessen Spruchpunkt V. die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG zuerkannt. Dabei entstand eine auf dem technisch mangelhaften Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit, als eine nicht korrekt angepasste Dateiversion des genannten T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit der Geschäftszahl (GZ) W141 2230376-1/ 8Z, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , bevollmächtigt vertreten durch RA Dr. Thomas MAJOROS, gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Huttengasse vom 06.02.2020, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 31.03.2020, betreffend der Aussetzung des Verfahrens gemäß § 38 AVG iVm § 17 VwGVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Österreichischen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.) Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.06.2016 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12.02.2018 wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen, der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtig... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG),... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (im Folgenden kurz belangte Behörde oder BFA genannt) vom 22.9.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status des Asylberechtigten abgewiesen, dem Beschwerdeführer jedoch der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 22.9.2018 erteilt... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht führte am 19.08.2019 eine mündliche Verhandlung durch. Das Erkenntnis wurde am 19.08.2019 mündlich verkündet . Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.09.2019 wurde der Vorname der Beschwerdeführerin mit XXXX berichtigt. Mit Schreiben des Rechtsvertreters vom 20.09.2019 wurde mitgeteilt, dass die Beschwerdeführerin mit Vornamen richtig XXXX heißt und nicht XXXX . Zu A) Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bu... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten ho. Erkenntnis wurde –von der Aktenlage abweichend- das Geburtsdatum der ehemals beschwerdeführenden Partei mit 23.7.1986 anstatt mit 26.7.1986 angegeben. Mit Schreiben vom 19.6.2020 begehrte die Vertretung der ehemals beschwerdeführenden Partei die Berichtigung des oa. Übertragungsfehlers. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steht aufgrund der außer Zweifel stehenden und von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Erkenntnissen berichtigen. Die Anwendung des § 62 Abs. 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßg... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib-und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in seinen Entscheidungen berichtigen. Dies setzt voraus, dass eine Entscheidung fehlerhaft ist und diese Unrichtigkeit auf einem Vers... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 20.05.2020, GZ W107 2165580-1/13E, hat das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde der im
Spruch: genannten Beschwerdeführerin gegen den angefochtenen Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde vom 02.05.2017, XXXX , entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde unter Spruchpunkt B) Folgendes ausgesprochen: „Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.03.2020, Zl. W182 2168369-1/14E, wurde die gegenständliche Beschwerde gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 idgF, und §§ 52, 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unbegründet abgewiesen. Hierbei wurde seitens des Bundesv... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung In der am 3.7.2020 erlassenen einstweiligen Verfügung (eV) wurde im
Spruch: schreibfehlerhaft die Verfahrenszahl W131 2223363-2- genannt. Wie die Verfahrensparteien aus der Internetkundmachung des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 345 BVergG 2018 und aus den bisherigen Verfahrensstücken wissen (konnten), wird das Nachprüfungsverfahren gegen die Zuschlagsentscheidung dieses Vergabeverfahrens zur Verfahrenszahl W131 2232363-2 geführt. Insoweit konnte dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2020 wurde der Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich, vom 04.12.2019, betreffend die Höhe des gewährten Antrages auf Pauschalentschädigung für Schmerzengeld nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) stattgegeben. 2. Dabei wurde im Zuge der Erlassung aufgrund eines Schreibfehlers die Geschäftszahl „W261 2205311-2/12E“ anstatt „... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit abweisendem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Zl. 1100706801/152086451 vom 02.11.2016 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz abgewiesen. Das Geburtsdatum des Beschwerdeführers wurde im Verfahren vorerst mit XXXX angegeben. Da der Beschwerdeführer im Laufe des Verfahrens vor der belangten Behörde jedoch diverse Dokumente im Original (nationale Identitätskarte, Wehrdienstkarte, Führerschein) vorleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.) Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 09.11.2015 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 18.02.2020 erkannte das BFA dem BF den mit Bescheid vom 08.02.2017 zuerkannten Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG 2005 von Amts wegen ab (Spruchpunkt I.). In Spruchpunkt II. wurde sein Antrag vom 07.01.2020 auf Verlängerung der befri... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG),... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2020 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie ... mehr lesen...