Begründung: I. Verfahrensgang: Die 1.-Beschwerdeführerin (1.-BF) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen (mj.) 2.- bis 4.-Beschwerdeführer (2.- bis 4.-BF), alle sind Staatsangehörige von Afghanistan. Die (BF) stellten am 20.07.2020 die verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den angefochtenen Bescheiden vom 19.08.2020 (im Hinblick auf den Status von Asylberechtigten) gem. § 3 AsylG abgewiesen wurden; unter einem wurde den BF jed... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die 1.-Beschwerdeführerin (1.-BF) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen (mj.) 2.- bis 4.-Beschwerdeführer (2.- bis 4.-BF), alle sind Staatsangehörige von Afghanistan. Die (BF) stellten am 20.07.2020 die verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den angefochtenen Bescheiden vom 19.08.2020 (im Hinblick auf den Status von Asylberechtigten) gem. § 3 AsylG abgewiesen wurden; unter einem wurde den BF jed... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die 1.-Beschwerdeführerin (1.-BF) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen (mj.) 2.- bis 4.-Beschwerdeführer (2.- bis 4.-BF), alle sind Staatsangehörige von Afghanistan. Die (BF) stellten am 20.07.2020 die verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den angefochtenen Bescheiden vom 19.08.2020 (im Hinblick auf den Status von Asylberechtigten) gem. § 3 AsylG abgewiesen wurden; unter einem wurde den BF jed... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die 1.-Beschwerdeführerin (1.-BF) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin der minderjährigen (mj.) 2.- bis 4.-Beschwerdeführer (2.- bis 4.-BF), alle sind Staatsangehörige von Afghanistan. Die (BF) stellten am 20.07.2020 die verfahrensgegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz, welche mit den angefochtenen Bescheiden vom 19.08.2020 (im Hinblick auf den Status von Asylberechtigten) gem. § 3 AsylG abgewiesen wurden; unter einem wurde den BF jed... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, genehmigt am 19.07.2016, wurde der Beschwerde von XXXX gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.05.2016, Zl.1044996509-140161034, stattgegeben. Das Erkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 17.08.2016 zugestellt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Aufgrund eines Versehens sind die an die Parteien in Form von Ausdrucken der elektroni... mehr lesen...
Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass die Aufenthaltsberechtigungen gemäß § 55 Abs. 1 bzw. § 55 Abs. 2 AsylG 2005 stützen. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die... mehr lesen...
Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass die Aufenthaltsberechtigungen gemäß § 55 Abs. 1 bzw. § 55 Abs. 2 AsylG 2005 stützen. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem am 17.11.2020 mündlich verkündeten Erkenntnis wurde der Beschwerdeführerin (Bf1) (und ihrer Familie –Bf2 bis Bf4) der Status der Asylberechtigen zuerkannt. Am 07.12.2020 erfolgte die schriftliche Ausfertigung nach § 29 Abs 5 VwGVG. Mit Anbringen vom 01.03.2021 wurde seitens der BF1 vorgebracht, dass das Geburtsdatum „ XXXX “ nicht richtig sei und dies im Erkenntnis nicht berücksichtigt worden sei; weiters wird vorgebracht, dass in der gekürzten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 09.04.2021, Zl I403 2239999-2/9E, I403 2240000-2/9E, I403 2240001-2/9E wurde über Beschwerde von XXXX , seiner Ehefrau XXXX und des gemeinsamen Sohnes XXXX gegen ihre mit Bescheiden des BFA vom 05.02.2021 ausgesprochene Ausweisung abgesprochen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 09.04.2021, Zl I403 2239999-2/9E, I403 2240000-2/9E, I403 2240001-2/9E wurde über Beschwerde von XXXX , seiner Ehefrau XXXX und des gemeinsamen Sohnes XXXX gegen ihre mit Bescheiden des BFA vom 05.02.2021 ausgesprochene Ausweisung abgesprochen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 09.04.2021, Zl I403 2239999-2/9E, I403 2240000-2/9E, I403 2240001-2/9E wurde über Beschwerde von XXXX , seiner Ehefrau XXXX und des gemeinsamen Sohnes XXXX gegen ihre mit Bescheiden des BFA vom 05.02.2021 ausgesprochene Ausweisung abgesprochen. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeit... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarb... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der Beschwerdeführerin wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende U... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der Beschwerdeführerin wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende U... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Der Vorname der Beschwerdeführerin wurde im Erkenntnis falsch geschrieben. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung Gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende U... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.03.2021, Zl. W122 2149473-1/9E, wurde der Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 18.01.2017, Zl. P6/364443/2016, stattgegeben und das Besoldungsdienstalter des XXXX um 825 Tage verbessert. Aufgrund eines Versehens bei der Ausfertigung des Erkenntnisses wurde jedoch „Landespolizeidirektion Niederösterreich“ anstelle von „Landespolizeidirektion Wien“ angeführt. Die richtige Behörde ist aus de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem vom zuständigen Richter am 05.03.2021 unterfertigten Erkenntnis, GZ W198 2191463-1/14E, hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Beschwerde hinsichtlich der Spruchpunkte I., II. und III. des angefochtenen Bescheides gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 57 AsylG 2005 abgewiesen wird. Hinsichtlich der Spruchpunkte IV. bis VI. wurde der Beschwerde stattgegeben und die Rückkehrentscheidung in Bezug auf den Herkunftsstaat Af... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2021, GZ: G308 2129155-2/6E, wurde dem BF unter anderem auf den Namen XXXX lautend der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Mit Schreiben der Mutter vom 06.03.2021 als gesetzliche Vertreterin wurde darauf hingewiesen, dass der Name des BF XXXX lautet. Dies war im Bescheid des BFA auch als alias Name festgehalten. Aufgrund dessen wird der nachfolg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2021, GZ: G308 2129155-2/6E, wurde der Beschwerdeführerin unter anderem auf den Namen XXXX lautend der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Irak zuerkannt. Mit Schreiben der Mutter vom 06.03.2021 als gesetzliche Vertreterin wurde darauf hingewiesen, dass der Name der BF XXXX lautet und das korrekte Geburtsdatum der XXXX ist. Dies war im Bescheid des BFA auch a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Spruchpunkt A) III. des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.01.2021, GZ W163 2142213-1/13E, wurde Herrn XXXX gemäß § 8 Abs. 4 AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter erteilt. Aufgrund eines Versehens wurde die Aufenthaltsberechtigung mit „bis zum 13.01.2021“ anstatt mit „bis zum 13.01.2022“ befristet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 Bundesverwalt... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt 1.1 Das Bundesverwaltungsgericht stellte mit Spruchpunkt A.II seines Erkenntnisses vom 29.12.2020, L516 2163305-1/20E, fest, dass gemäß § 9 BFA-VG die Erlassung einer Rückkehrentscheidung gegen den Beschwerdeführer auf Dauer unzulässig ist (Satz 1). Mit Spruchpunkt II Satz 2 wurde ausgesprochen, dass „ XXXX “ gemäß § 55 Abs 1 AsylG der Aufenthaltstitel „Aufenthaltsberechtigung“ für die Dauer von zwölf Monaten erteilt wird. Das Bundesverwaltungsgericht füh... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.01.2021, GZ: W233 2152174-3/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2020, Zl. 1134236403 - 20117153115.06.2018, als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt A) und in Spruchpunkt B aufgrund eines Versehens die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Sac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Erkenntnis vom 15.02.2021 wurde der Beschwerde stattgegeben Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des Erkenntnisses das Datum der Einbringung der Widerrufserklärung betreffend Zivildienst unrichtig mit „30.06.2020“ anstatt „30.07.2020“ angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG iVm § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Art. 1 BG BGBl. I 33/2013 (in der Fol... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen j... mehr lesen...