Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die im
Spruch: dieses Beschlusses zitierte Entscheidung trägt irrtümlich das Datum 20.02.2020, wurde der belangten Behörde aber am 14.02.2020 und der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers jedoch bereits am 18.02.2020 zugestellt. Das Erkenntnis wurde am 14.02.2020 abgefertigt und geht der Datumsschreibfehler darauf zurück, dass dem gefertigten Richter bei der Erkenntnisausfertigung im Zuge der Ergänzung eines Entscheidungsentwurfs dieses Datierungsversehe... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt 1. Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenat vom 08.04.2008, Zl 243.490/0/8E-I/01/03 (der Vorgängerorganisation des Asylgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes als Instanz in Asylverfahren) wurde der Berufung des nunmehrigen Antragstellers, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) vom 10.10.2003, Zl 01 28.111-BAT dahingehend stattgegeben, dass dem Antragsteller gemäß dem damali... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz "BF" genannt) begehrte mit Antrag vom XXXX 2016 die Zuerkennung und Auszahlung einer Funktions- bzw. Verwendungszulage für die Zeit Ihrer Dienstzuteilung beginnend mit XXXX .2015, welchem mit Bescheid vom 22.10.2019 für den Zeitraum XXXX 2015 bis XXXX 2015 stattgegeben und ihr eine Ergänzungszulage zuerkannt wurde. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde ihr Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102689710-160094781, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Asylgesetz 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102707209-160094905, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl der minderjährigen XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXX... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102707405-160094943, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl der minderjährigen XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXX... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102690504-160094846, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXXX damit kraft Geset... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102690308-160094811, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXXX damit kraft Geset... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 18.07.2018 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.11.2017, Zl. 1100115601/152048134, erhobene Beschwerde ab und erkannte ihm den Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2, 4 und 5 AsylG2005 zu. 2. Mit hg. am 09.04.2019 eingelangtem Schreiben ersuchte der Beschwerdeführer um Richtigstellung des im genannten Erkenntnis ang... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 20.02.2020, Zl. I405 2130385-2/4E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 05.12.2019, Zl. 190489707 - 140319606, ab. Im Spruchteil A) wurde wie folgt angeführt: „Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.“ Richtigerweise hätte der Spruchpunkt A.) wie folgt lauten müssen: „In Erledigung der Beschwerde wird der bekämpfte Bescheid behoben und die Ang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 13.12.2019, Zl. I405 2127873-1/11E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 12.05.2016, Zl. 1052470602-150211039, ab. Im Spruchteil A) II. wurde wie folgt angeführt: "Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 9 Abs. 2 und 3 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. X... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: erwähnten Erkenntnis betreffend die Beschwerde des XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch XXXX, Dr. XXXX , Rechtsanwalt, dieser vertreten durch XXXX , Rechtsanwältin in 1010 Wien, Franz Josef Kai 5, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors für XXXX vom 14.04.2018, Gz. XXXX , betreffend Feststellung der Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b BDG 1979, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben und den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib-und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in seinen Entscheidungen berichtigen. Dies setzt voraus, dass eine Entscheidung fehlerhaft ist und diese Unrichtigkeit auf einem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 03.02.2020, W261 2194795-1/22E, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers im Einleitungsteil des Spruchs mit " XXXX " statt mit " XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Iran, (in der Folge: Beschwerdeführer) stellte in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: [belangte] Behörde) wies den Antrag mit Bescheid vom 25.10.2017, Zl. XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Die Behörde erteilte keinen Aufenthal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Rechenfehlers wurde im
Spruch: des gegenständlichen Erkenntnisses die betragsmäßige Höhe des vom Beschwerdeführer rückzuerstattenden Übergenusses falsch angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) ... mehr lesen...
Begründung: Zu A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...