Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, BGBl. BGBl. Nr. 51/1991 idF BGBl. I Nr. 58/2018, der gemäß § 17 VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idF BGBl. I Nr. 57/2018, auch für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Anwendung findet, kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Spruchpunkt A) der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.10.2019, GZ W222 2219954-1/2E und GZ W222 2219954-2/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.04.2019, Zahl: XXXX gemäß § 33 VwGVG als unbegründet abgewiesen und die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.05.2019, Zahl: XXXX als verspätet zurückgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Spruchpunkt A) der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.10.2019, GZ W222 2219954-1/2E und GZ W222 2219954-2/4E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.04.2019, Zahl: XXXX gemäß § 33 VwGVG als unbegründet abgewiesen und die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.05.2019, Zahl: XXXX als verspätet zurückgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurd... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz sind im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht subsidiär und sinngemäß die Bestimmungen des AVG (mit bestimmten Ausnahmen) anzuwenden. Gemäß § 62 Abs 4 AVG kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Entscheidungen jederzeit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, XXXX , gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen, Regionaldirektion Tirol, Außenstelle Innsbruck, vom 16.10.2017, Zl. XXXX , statt und erkannte dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 den Status des Asylberechtigten zu. Weiters wurde gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer damit kraft Gesetzes die Flüchtl... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem Erkenntnis vom 20.10.2019 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA.: Afghanistan, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ), gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.3.2018, unter der Geschäftszahl W264 22193304/12E ab. Im
Kopf: des Erkenntnisses wurde aufgrund eines Versehens die Wortfolge "gegen den Spruchpunkt I. des Bescheids" angeführt. II. Das Bundesverwa... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu Spruchpunkt A: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG - welcher nach § 17 VwGVG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kommt - kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch di... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2019 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.09.2019, Zl. 1229283906/190471501 wurde der Antrag von XXXX auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Des Weiteren wurde sein Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Su... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.12.2019, Zl. W235 2126302-1/16E, wurde die Beschwerde gegen die Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten und gegen die Nichtzuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 8 Abs. 1 AsylG als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde gegen die Rückkehrentscheidung wurde stattgegeben und festgestellt, dass eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 FPG iVm § 9 Abs. 2 u... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.01.2020, Zahl W191 2139090-1/27E, wurde die Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.10.2016, Zahl 1019582902-14649805, abgewiesen. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt II. dieses Bescheides wurde stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 06.11.2019 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführerinnen und den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers unter lfd. Nr. 4 im Einleitungsteil des Spruchs mit "mj. XXXX " statt mit "mj. XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Rechtliche Beurteilung: Zu A) Berichtigung eines... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2019, Zl. I401 2143304-1/28E, wurde im Spruchpunkt A) der Beschwerde - unter anderem - mit der Maßgabe Folge gegeben, "als der im Spruchpunkt 1. angeführte Gesamtbetrag in der Höhe von € 26.627,28 auf € 18.660,81" herabgesetzt wird. Unter Punkt II. 1.6. dieser Entscheidung wurde der aushaftende, vom Beschwerdeführer unbestritten gebliebene Gesamtbetrag in der Höhe von € 18.863,01, der sich aus den nach Abzug der ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Schreibfehlers unterblieb im
Spruch: des gegenständlichen Erkenntnisses die Angabe des Zeitpunktes ab dem dem Beschwerdeführer die aufgrund der verbesserten besoldungsrechtlichen Stellung gebührenden Bezüge nach zu bezahlen sind. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, GZ W158 1428671-2/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde XXXX , geb. XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch den Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in 4020 Linz als Abwesenheitskurator, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , als unbegründet ab. Das Erkenntnis wurde am 09.12.2019 ausgestellt und am selben Tag die Zustellung an den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 07.11.2019, Zl. W169 2216407-1/3E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.01.2019. Im
Spruch: des Erkenntnisses lautete der Vorname der Beschwerdeführerin " XXXX ". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den dem Bundesverwaltungsgericht vorliegenden Verwaltungsakt der Beschw... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.12.2019 wurden die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, GZ W138 2187675-1/14Z, W138 2187674-1/14Z und W138 2187668-1/13Z mündlich verkündet. Aus Spruchpunkt II. A) und III. A) geht nicht eindeutig hervor, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer den Status des Asylberechtigten aufgrund der Bestimmungen des § 34 AsylG im Familienverfahren zuerkannt bekommen haben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen Aus den wesentlichen Entschei... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.12.2019 wurden die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes, GZ W138 2187675-1/14Z, W138 2187674-1/14Z und W138 2187668-1/13Z mündlich verkündet. Aus Spruchpunkt II. A) und III. A) geht nicht eindeutig hervor, dass die Zweit- und Drittbeschwerdeführer den Status des Asylberechtigten aufgrund der Bestimmungen des § 34 AsylG im Familienverfahren zuerkannt bekommen haben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen Aus den wesentlichen Entschei... mehr lesen...