Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102690504-160094846, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXXX damit kraft Geset... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102690308-160094811, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXXX damit kraft Geset... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 18.07.2018 sprach das Bundesverwaltungsgericht über die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.11.2017, Zl. 1100115601/152048134, erhobene Beschwerde ab und erkannte ihm den Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2, 4 und 5 AsylG2005 zu. 2. Mit hg. am 09.04.2019 eingelangtem Schreiben ersuchte der Beschwerdeführer um Richtigstellung des im genannten Erkenntnis ang... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.02.2020 wurde den Beschwerdeführern der Status von Asylberechtigten zuerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gegenständlich liegt somit Einzelrichterzuständigkeit vor. Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mi... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 20.02.2020, Zl. I405 2130385-2/4E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 05.12.2019, Zl. 190489707 - 140319606, ab. Im Spruchteil A) wurde wie folgt angeführt: „Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.“ Richtigerweise hätte der Spruchpunkt A.) wie folgt lauten müssen: „In Erledigung der Beschwerde wird der bekämpfte Bescheid behoben und die Ang... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 13.12.2019, Zl. I405 2127873-1/11E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 12.05.2016, Zl. 1052470602-150211039, ab. Im Spruchteil A) II. wurde wie folgt angeführt: "Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 9 Abs. 2 und 3 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. X... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: erwähnten Erkenntnis betreffend die Beschwerde des XXXX , geboren am XXXX , vertreten durch XXXX, Dr. XXXX , Rechtsanwalt, dieser vertreten durch XXXX , Rechtsanwältin in 1010 Wien, Franz Josef Kai 5, gegen den Bescheid des Landespolizeidirektors für XXXX vom 14.04.2018, Gz. XXXX , betreffend Feststellung der Schwerarbeitsmonate gemäß § 15b BDG 1979, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben und den Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 62 Abs 4 AVG iVm § 17 VwGVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib-und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützen Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in seinen Entscheidungen berichtigen. Dies setzt voraus, dass eine Entscheidung fehlerhaft ist und diese Unrichtigkeit auf einem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 03.02.2020, W261 2194795-1/22E, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben. Aufgrund eines Versehens wurde der Name des Beschwerdeführers im Einleitungsteil des Spruchs mit " XXXX " statt mit " XXXX " angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes ist durch das Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Iran, (in der Folge: Beschwerdeführer) stellte in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: [belangte] Behörde) wies den Antrag mit Bescheid vom 25.10.2017, Zl. XXXX , sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Die Behörde erteilte keinen Aufenthal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Rechenfehlers wurde im
Spruch: des gegenständlichen Erkenntnisses die betragsmäßige Höhe des vom Beschwerdeführer rückzuerstattenden Übergenusses falsch angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundesgesetzen sinngemäß anzuwenden, die die Behörde in dem dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. § 62 AVG normiert: (1) ... mehr lesen...
Begründung: Zu A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchteil A) 1.1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienst... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte am 14.10.2013 vor Beamten der Polizeiinspektion Traiskirchen - EAST seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Eine EURODAC-Abfrage vom selben Tag ergab, dass der Beschwerdeführer am 08.08.2013 in Bulgarien erkennungsdienstlich unter XXXX behandelt wurde. Am 14.10.2013 wurde die Erstbefragung durch ein Organ der besagten Dienststelle unter Beteiligung eines Dolmetschers für d... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Erkenntnis wurde der
Spruch: wie folgt formuliert: „Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. H. LEITNER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Armenien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.06.2018, Zl. XXXX , zu Recht erkannt: A) Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt II. der ... mehr lesen...