Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: In einer Zusammenschau aus dem
Spruch: und der
Begründung: der korrigierten Bescheide ergibt sich, dass den beschwerdeführenden Parteien eine befristete Aufenthalts-berechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 10.4.2021 erteilt wurde. Aufgrund eines Übertragungs- bzw. Tippfehlers wurde im
Spruch: der Erkenntnisse jedoch das Jahr „2020“ angeführt. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steh... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: In einer Zusammenschau aus dem
Spruch: und der
Begründung: der korrigierten Bescheide ergibt sich, dass den beschwerdeführenden Parteien eine befristete Aufenthalts-berechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 10.4.2021 erteilt wurde. Aufgrund eines Übertragungs- bzw. Tippfehlers wurde im
Spruch: der Erkenntnisse jedoch das Jahr „2020“ angeführt. 2. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt steh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.03.2019, W123 2195581-1/9E, W123 2195679-1/10E, W123 2195681-1/9E, W123 2195684-1/8E, W123 2195688-1/9E, wurden den Beschwerden insoweit stattgegeben, als den Beschwerdeführern eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 21.03.2020 erteilt wurde. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 2. Mit Schriftsatz vom 28.02.2020 beantragten die Antragsteller d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der
Spruch: des verfahrensgegenständlichen Erkenntnisses vom 02.05.2020 lautete entgegen den begründenden Ausführungen: „Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen“. Die belangte Behörde zeigte diesen Irrtum in ihrem Schriftsatz vom 06.04.2020 auf. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A) Spruchberichtigung: Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder dies... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit dem im
Kopf: genannten Erkenntnis wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gegen ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA) "[g]emäß § 28 Abs. 1 VwGVG" als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die BF "[g]emäß § 52 Abs. 1 und 2" einen näher genannten Beitrag zu den Verfahrenskosten zu leisten habe. In der
Begründung: wurde unter II.3.1. unter anderem festgehalten: "Das ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Mit Beschluss vom 25.02.2020 hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 22.08.2019 auf und verwies die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Behörde zurück. In dem Beschluss fehlt eine abschließende Belehrung über die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof samt entsprechenden Hinweisen gemäß § 30 iVm § 31 Abs. 3 V... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Mit Beschluss vom 16.03.2020 hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 28.11.2018 auf und verwies die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Behörde zurück. In dem Beschluss fehlt eine abschließende Belehrung über die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof samt entsprechenden Hinweisen gemäß § 30 iVm § 31 Abs. 3 V... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Mit Beschluss vom 25.03.2020 hob das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 09.08.2019 auf und verwies die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheids an die Behörde zurück. In dem Beschluss fehlt eine abschließende Belehrung über die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und die Revision beim Verwaltungsgerichtshof samt entsprechenden Hinweisen gemäß § 30 iVm § 31 Abs. 3 V... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung der Nachnamen des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung der Nachnamen des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung der Nachnamen des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung der Nachnamen des minderjährigen Drittbeschwerdeführers und des minderjährigen Viertbeschwerdeführers Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2019 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowie de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die im
Spruch: dieses Beschlusses zitierte Entscheidung trägt irrtümlich das Datum 20.02.2020, wurde der belangten Behörde aber am 14.02.2020 und der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers jedoch bereits am 18.02.2020 zugestellt. Das Erkenntnis wurde am 14.02.2020 abgefertigt und geht der Datumsschreibfehler darauf zurück, dass dem gefertigten Richter bei der Erkenntnisausfertigung im Zuge der Ergänzung eines Entscheidungsentwurfs dieses Datierungsversehe... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A): 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt 1. Mit Bescheid des unabhängigen Bundesasylsenat vom 08.04.2008, Zl 243.490/0/8E-I/01/03 (der Vorgängerorganisation des Asylgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes als Instanz in Asylverfahren) wurde der Berufung des nunmehrigen Antragstellers, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) vom 10.10.2003, Zl 01 28.111-BAT dahingehend stattgegeben, dass dem Antragsteller gemäß dem damali... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz "BF" genannt) begehrte mit Antrag vom XXXX 2016 die Zuerkennung und Auszahlung einer Funktions- bzw. Verwendungszulage für die Zeit Ihrer Dienstzuteilung beginnend mit XXXX .2015, welchem mit Bescheid vom 22.10.2019 für den Zeitraum XXXX 2015 bis XXXX 2015 stattgegeben und ihr eine Ergänzungszulage zuerkannt wurde. Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum wurde ihr Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102689710-160094781, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl XXXX gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Asylgesetz 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102707209-160094905, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl der minderjährigen XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXX... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus dem vorliegenden Gerichtsakt. 1.1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.03.2020, Zahl 1102707405-160094943, wurde in Stattgebung der Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl der minderjährigen XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt und gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 festgestellt, dass XXX... mehr lesen...