Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Der Bf wurde als Schubhäftling des PAZ W im Auftrag des Bezirkshauptmanns des Bezirks Vöcklabruck der nigerianischen Botschaft mit Sitz in Wien vorgeführt. Dabei wurde dem Bf gegenüber kein Zwang ausgeübt; er hat sich gegen die Durchführung dieser Vorführung in keiner Weise geäußert; sie fand daher dem Grunde nach freiwillig statt. Der UVS verkennt dabei nicht, dass sich der Bf durch die Anhaltung in Schubhaft an sich in e... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 5.12.2006 (beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 11.12.2006 eingelangt) brachte der Beschwerdeführer eine Beschwerde gemäß § 82 FPG ein und führte in dieser (wortwörtlich) aus wie folgt: ?Ich U. Ifeanyi derzeit in JA-S. bitte denn Unabhängigen Verwaltungssenat sich meiner anzunehmen, um wenigstens denn Schubhaftbescheid aufzuheben. Damit ich aus freien stück im Land meiner Wahl ausreisen kann. Sehr geehrtes Unabhängiges Verwaltungssenat Ich weiß dadurch das ich mic... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ mit dem angefochtenen Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot gegen den Berufungswerber nach den Bestimmungen des (zu dieser Zeit geltenden) Fremdengesetzes 1997 (FrG). Gleichzeitig schloss sie die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung aus und lehnte es ab, dem Berufungswerber einen Durchsetzungsaufschub zu erteilen. Zusammengefasst erachtete die erstinstanzliche Behörde die Erlassung des Aufenthaltsverbotes als geboten, weil d... mehr lesen...
Rechtssatz: Anders als zur Beurteilung der (sachlichen) Zuständigkeit der Berufungsbehörde war nach der hier relevanten Rechtslage (§ 91 Abs 1 FrG; wobei dies auch nach dem FPG so ist) für die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines fremdenpolizeilichen Bescheides der Wohnsitz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides maßgeblich (vgl VwGH v 15 12 2004, Zl 2001/18/0230 mwH). Im Fall der örtlichen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde ist die Berufungsbehörde ver... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den von *** als Sachwalter für Frau *** eingebrachten Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 03 01 2005, Zl 300-11728-2004, wegen verspäteter Einbringung, zurück. In seiner rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung brachte der Sachwalter *** vor, dass er sich auf Grund der Advent- und Weihnachtstage mit dem Einspruch verspätet habe. Diese Tage seien für... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 Zustellgesetz, der nach der bisherigen - auch weiterhin mangels diesbezüglich relevanter gesetzlichen Änderungen - anwendbaren Judikatur auch auf Fälle einer gesetzlichen Vertretung anzuwenden ist (vgl die in Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2 Aufl, § 9 ZustG, E 1, enthaltenen Judikaturhinweise), hätte die Bezirkshauptmannschaft als Empfänger der Postsendung den Sachwalter der Berufungswerberin zu bezeichnen gehabt. Dies erfolgte jedoch ni... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid führte die erstinstanzliche Behörde im Vorspruch aus, dass der Berufungswerber ein Gewerbe zur Reparatur von Kraftfahrzeugen ausübe und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12 09 2003, Zl 5-V-A2206/8-2003, zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtungen an in diesem Bescheid näher bezeichneten Kraftfahrzeugkategorien ermächtigt worden sei. Mit Eingabe vom 01 12 2003 habe der Berufungswerber seine Anerkennung als geeignete Person zur Durchführu... mehr lesen...
Rechtssatz: Entscheidet die erstinstanzliche Behörde über einen vom Einschreiter nicht gestellten Antrag, überschreitet sie ihre Zuständigkeit, wenn der Bescheid auch nicht von Amts wegen hätte erlassen werden dürfen. Ein derartiger Bescheid ist von der Berufungsbehörde ersatzlos zu beheben. Schlagworte antragsbedürftiger Rechtsakt, antragslos ergangener Bescheid, Zuständigkeit, Überschreitung der Zuständigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frist des § 89 Abs. 4 SPG beginnt mit der Mitteilung der Behörde an den Beschwerdeführer, dass aufgrund des als erwiesen angenommenen Sachverhaltes die Verletzung einer Richtlinie gemäß § 31 des SPG nicht habe festgestellt werden können. Das Verlangen auf Entscheidung iSd § 89 Abs. 4 SPG ist unmittelbar beim zuständigen Unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen. Wurde der Vorlageantrag bzw. das Verlangen von der Bundespolizeidirektion A am 25.2.2003 an den Unabhängigen Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Wendung "auf Gefahr des Einschreiters" bedeutet, dass derjenige, der sich mit seinem Anbringen an eine unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen rechtlichen Nachteile unter allen Umständen zu tragen hat, wenn auch der unzuständigen Behörde die Pflicht zur Weiterleitung des Anbringens bzw Weiterverweisung an die zuständige Stelle auferlegt ist. mehr lesen...
Begründung: Ad I. Am 12.10.1996 richtete der Beschwerdeführer einen auf § 29f SPG gestützten Schriftsatz, den er mit "Einleitung eines Verfahrens auf Grund des nachstehenden Sachverhaltes" bezeichnete, an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien. Der Schriftsatz enthält eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung betreffend die "Handlungsweisen" mehrerer Sicherheitswachebeamter der Bundespolizeidirektion Wien in der Nacht vom 8.10.1996 zum 9.10.1996. In der unter A.) 1.) bis 30.), B.) 1.) bis ... mehr lesen...
Rechtssatz: UVS Oö örtlich nicht zuständig, über eine Berufung gegen ein wegen Übertretung des Qualitätsklassengesetzes ergangenes Straferkenntis zu entscheiden, wenn die Beschuldigte als verantwortliche Beauftragte eines in Filialen gegliederten Unternehmens fungierte, weil es hinsichtlich des Tatvorwurfes der Unterlassung der gebotenen Vorsorgehandlung nicht auf den in Oberösterreich gelegenen Standort der Filiale, sondern auf den in Vorarlberg gelegenen Sitz der Unternehmensleitung anko... mehr lesen...
Beachte Vgl. auch VfGH v. 14.6.1993, G 93/92 u. G 70-72/93. Rechtssatz: VfGH zur Entscheidung von Zuständigkeitskonflikten zwischen UVS und Landeshauptmann nicht zuständig, weil UVS kein "Gericht" iS des B-VG ist. Berufungsverfahren in dem Sinne als formlos erledigt anzusehen, als der angefochtene Bescheid gemäß § 51 Abs. 7 VStG als aufgehoben gilt, wenn der UVS die Berufung an den Oö. Landeshauptmann weitergeleitet und jener einen rechtskräftigen Zurückweisungsbescheid erlassen und ... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VG Köln v. 8.8.1988, Zl. 18K10529/85; v. 5.12.1988, Zl. 18K10015/86; VG Karlsruhe v. 19.3.1991, Zl. A11K4510/90. Rechtssatz: Die Durchsetzung der Zurückschiebung nach § 40 FrG stellt - im Gegensatz zur bloßen Anordnung der Zurückschiebung nach § 35 FrG - eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, die mit Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG iVm § 67c Abs. 1 Z. 2 AVG bekämpft werden kann. Feststellungsantrag g... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH v. 26.10.1961, Zl. 372/60; VwSlg 7736 A/1970. Rechtssatz: Das zwangsweise Anbringen von Klebebändern und Plaketten sowie die Untersagung des weiteren Verkaufes des Saatgutes nach § 13 SaatgutG stellt eine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Handlungen der Organe der Bundesanstalt für Agrarbiologie in Linz, die nach dem BG über die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 230/1982, eine Einrichtung ohne eigene R... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurückweisung einer - auch - als Schubhaftbeschwerde intendierten Eingabe, wenn der Beschwerdeführer einem Verbesserungsauftrag gemäß § 52 Abs. 3 FrG nicht nachkommt und diese wiederum in englischer Sprache und neuerlich ohne Bezugnahme auf die in § 67c Abs. 2 Z. 4 und 5 AVG festgelegten Voraussetzungen einbringt. Weiterleitung an die zuständige Behörde, wenn sich die Eingabe inhaltlich in erster Linie als ein Asylantrag darstellt. Schlagworte Deutsch als Amtssprache; Frem... mehr lesen...
Rechtssatz: Weiterleitung einer Berufung gegen eine im Administrativverfahren verhängte Ordnungsstrafe wegen Unzuständigket des UVS. UVS keine "vorgesetzte Behörde" iSd § 36 Abs. 2 AVG. Kein Verwaltungsstrafverfahren mangels Vorhandenseins eines Beschuldigten bzw. einer Verfolgungshandlung. mehr lesen...
Rechtssatz: Weiterleitung gemäß § 6 AVG an die BPD Linz als sachlich zuständige Behörde, wenn sich die Berufung gegen eine im Rahmen eines Administrativverfahrens verhängte Ordnungsstrafe richtet. mehr lesen...
Beachte vgl. VwGH 16.2.1979, 134/79 Rechtssatz: Im konkreten Fall lag kein Ereignis vor, das den Berufungswerber hinderte, die gesetzliche Frist einzuhalten. Die Verspätung der Berufung beruht allein darauf, daß der Berufungswerber diesen Schriftsatz nicht bei der zuständigen Behörde (Bezirksgericht statt Bezirkshauptmannschaft) eingebracht hat. Die Rechtsfolgen eines solchen Verhaltens - sei es nun verschuldet oder unverschuldet - können durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung in... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.6.1986, 85/04/0106; VwGH vom 20.04.1972, 1943/71; VwGH vom 11.5.1983, 82/03/0216; VwSlg 10638 A/1982; VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 28.8.1991; VwSen-200000 vom 29.08.1991 Rechtssatz: Schutzzweck des AIDS-Gesetzes ist die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus LAV/HTLV III. Unzucht i.S.d. AIDS-Gesetzes bedeutet tatsächliche gewerbsmäßige Ausübung des Geschlechtsverkehrs. Aussage eines Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Rechtsmittel bei der unzuständigen Behörde eingebracht, so erfolgt zwar die Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters; da aber gemäß § 33 Abs 3 AVG die Tage des Postenlaufes zur zuständigen Behörde nicht eingerechnet werden, ist die Frist gewahrt, wenn die unzuständige Behörde das Rechtsmittel zur Weiterleitung an die zuständige Stelle am letzten Tag der Frist zur Post bringt. Wenn dann die in der Sache unzuständige Behörde die Berufung nach dem letzten Tag der Frist ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion xy hat den Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen KZ xx, xx, gem §103 Abs2 KFG 1967 schriftlich zur Bekanntgabe des Lenkers aufgefordert. Nach dem ersten Zustellversuch (RSb) an der Adresse xx, xx (Empfänger verzogen) wurde das Gendarmeriepostenkommando xx (richtig: Gendarmerieposten xx) unter Bezug auf einen Erhebungsbericht der Kriminalpolizei um Zustellung in der "Strafanstalt xx" (ohne Adressenangabe - falls zutreffend, dann richtig: S... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort bei Nichterteilung der Lenkerauskunft ist jener, an dem der Zulassungsbesitzer hätte handeln müssen (hier im Bereich der Behörde B). Die Behörde A war zwar zum Verlangen der Lenkerauskunft zuständig. Sie wäre auch für ein Verwaltungsstrafverfahren nach den angezeigten Übertretungen der StVO zuständig gewesen, wenn die verlangte Auskunft entsprechend erteilt worden wäre. Die Behörde A hat aber ab Erlassung der Strafverfügung wegen §103 Abs2 KFG entgegen den Bestimmu... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 9.3.1970, Zl. 526/89 Rechtssatz: Inverkehrbringen durch Lieferung nach dem LMG: Strafrechtlicher Tatbestand ist bereits mit der Absendung als erfüllt anzusehen. Ausspruch der Erstbehörde über den Tatort ist bei Unklarheit im Wege der Interpretation zu ermitteln. "Lieferung" i. S.d. LMG deckt sich mit dem analogen Begriff im Umsatzsteuer- und Zivilrecht. Bescheidmäßige Absprache über die Zuständigkeit nach § 6 AVG, wenn die Möglichkeit der Weiterleitung ... mehr lesen...
Beachte Wie VwSen-100120 vom 10. 9. 1991 Rechtssatz: Keine Zuständigkeit der Verwaltungssenate zur Entscheidung über Berufungen gegen Vollstreckungsverfügungen. Weiterleitung gemäß § 6 AVG. Mit Schriftsatz vom 4. September 1991, Zl. 933-10-9763961, hat der Magistrat der Stadt Linz dem unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich eine Berufung gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Linz vom 25. Juli 1991, Zl. 933-10-9763961, zur Entscheidung vorgele... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 12.6.1990, B 162/90; VfGH vom 28.2.1991, B 78/1991; VwSlg 11682 A/1985 Rechtssatz: Verwaltungssenate: Keine sachliche Zuständigkeit zur Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Einspruch gegen eine Strafverfügung als verspätet zurückgewiesen wird. UVS keine Verwaltungsbehörden, sondern Verfassungsorgane sui generis in den Ländern und Tribunale i.S.d. Art6 MRK; Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen das AVG anzuwenden habenden Organen i... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11473 A/1984; VwSen-400023 vom 4.6.1991; VwSen-400024 vom 4.6.1991 Rechtssatz: Sechswochenfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung; Beginn des Fristenlaufes am Tag der Verhaftung, wenn nicht ursprünglich rechtmäßige Schubhaft erst während ihres Andauerns rechtswidrig wird. Beschwerde muß spätestens am letzten Tag der Frist zur Post oder den Organen des Gefangenenhauses zur Weiterleitung übergeben werden. Falsche Adressierung der Beschwerde, die gemäß § 6 AVG an... mehr lesen...