Weiterleitung einer Berufung gegen eine im Administrativverfahren verhängte Ordnungsstrafe wegen Unzuständigket des UVS. UVS keine "vorgesetzte Behörde" iSd § 36 Abs. 2 AVG. Kein Verwaltungsstrafverfahren mangels Vorhandenseins eines Beschuldigten bzw. einer Verfolgungshandlung.