Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 4 Stammrechtssatz Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bescheides aus dem rechtli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betroffenen Adressaten überl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/0129
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Einhaltung der Formvorschriften
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnde... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 15. Mai 1995 beantragte Mag. Ingeborg S, der Landesschulrat für Wien möge feststellen, daß "der Ausschluß vom Schulschikurs (März 1995) gegenüber Michael S" und einer weiteren namentlich genannten Person "unzulässig und rechtswidrig war". Hiezu erging am 13. Juni 1995 seitens des Landesschulrates für Wien folgendes Schreiben an Mag. Ingeborg S: "Sehr geehrte Frau Mag. S Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.5.1995, in dem sie einen Feststellungsantrag bezüglich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996100023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Truppenübungsplatz X im Bereich des Korpskommandos I. Mit der als Bescheid bezeichneten, vom Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vorgelegten Erledigung vom 25. Juni 1996 wurde seinem Antrag vom 4. September 1995 um Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BDG 1979 keine Folge gegeben. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/03/0237 3 Stammrechtssatz Fehlt die bescheiderlassende Behörde im Bescheid und ist sie dem Adressaten nicht erkennbar, so liegt ein Bescheid nicht vor (Hinweis: E 24.4.1986, 86/17/0072). Schlagworte Bescheidbegrif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 4 Stammrechtssatz Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bescheides aus dem rechtli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betroffenen Adressaten überl... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung vom 10. Oktober 1996 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Oberkontrollorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war das Fernmeldebauamt n Wien. Mit der als Bescheid bezeichneten vorgelegten Erledigung vom 10. Oktober 1996 wurde die Beschwerdeführerin von Amts wegen gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 31. Oktober 1996 ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 20. März 1995 wurde der am 21. Jänner 1994 bei der Erstbehörde eingelangte Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz mit der Begründung: abgewiesen, daß die Ehe des Beschwerdeführers mit Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. September 1992 für nichtig erklärt worden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §58 Abs1;AVG §68 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Einhaltung der Formvorschriften
Rechtsmittelbelehrung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995180895.X01 Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 4 Stammrechtssatz Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bescheides aus dem rechtli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 3 Stammrechtssatz Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betroffenen Adressaten überl... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging folgende, mit 9. Juli 1996 datierte Erledigung der belangten Behörde: "Zu Ihrer Beschwerde vom 3.6.1996 wird mitgeteilt, daß ein Dreirichtersenat des Landesgerichtes für Strafsachen Wien mit Beschluß vom 26. März 1996 zu GZ 20 x Vr 9413/92 Ihren Wiederaufnahmeantrag mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 353 Z. 1 und 2 StPO abgewiesen hat. Ihrer dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 20. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996192813.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 23. Februar 1996, mit der der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 bestraft wurde, erhob der deutsche Rechtsanwalt W. als "Bevollmächtigter" des Beschwerdeführers Einspruch. Mit Schreiben vom 3. April 1996 teilte die Bezirkshauptmannschaft Reutte Rechtsanwalt W. - unter anderem - mit, daß er gemäß § 5 EWR-RAG 1992 verpflichtet sei, für Zustellungen im behördlichen Verfahren einen im ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §21;AVG §56;AVG §58 Abs1;EWR-RAG 1992 §5;ZustG §10;ZustG §11 Abs1;
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten ist als verfahrensrechtlicher Bescheid zu qualifizieren (Hinweis: E 19.5.1978, 2424/77), und zwar auch dann, wenn das Schreiben der Beh zwar nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, jedoch einen eindeuti... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;EWR-RAG 1992 §5;ZustG §10;ZustG §11 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1(hier: Für einen Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten nach § 5 EWR-RAG 1992 unter sinngemäßer Anwendung des § 10 ZustG stellt die Anführung dieser Bestimmungen eine ausreichende
Begründung: dar). Stammrec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde dem Vertreter des Beschwerdeführers seitens der Behörde formlos "bekanntgegeben", daß das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß eines näher bezeichneten Strafverfahrens ausgesetzt werde, so bestehen angesichts des Inhaltes der Erledigung jedenfalls Zweifel über ihren Bescheidcharak... mehr lesen...
Mit der als Bescheid bezeichneten vom Beschwerdeführer vorgelegten Erledigung vom 5. Juni 1996 wurde über seine Berufung gegen den Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg vom 13. Oktober 1995 - in Neufassung des erstinstanzlichen Spruches - wie folgt abgesprochen: "Auf Ihren Antrag vom 29. Mai 1995 wird festgestellt, daß Ihnen für den Zeitraum vom 13. März 1995 bis einschließlich 14. April 1995 keine Dienst- und Verwendungsabgeltung gemäß §§ 105 und 106 de... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der vorgelegten angefochtenen Erledigung vom 11. Juni 1996 geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Fernmeldebauamt 2 Wien. Mit der als Bescheid bezeichneten, vom Beschwerdeführer vorgelegten Erledigung vom 11. Juni 1996 wurde sein Antrag vom 30. Oktober 1995 auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 14 BDG 1979 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/30 96/12/0268 2 Stammrechtssatz Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996
Rechtssatz: Bei der Anführung der bescheiderlassenden Behörde muß, jeweils klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommen, welche Behörde gehandelt hat. Es genügt nicht, daß die Behörde in Korrektur des äußeren Anscheines des jeweils angefochtenen Bes... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0287 B 30. September 1996 Rechtssatz: Welcher Behörde eine Erledigung, die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält, zuzuordnen ist (nicht aber, welche sie erlassen hätte müssen), ist anhand des äußeren Erscheinungsbildes nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Schlagworte Behördenbezeichnung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 92/03/0237 3 Stammrechtssatz Fehlt die bescheiderlassende Behörde im Bescheid und ist sie dem Adressaten nicht erkennbar, so liegt ein Bescheid nicht vor (Hinweis: E 24.4.1986, 86/17/0072). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/12/0287 B 30. September 1996
Rechtssatz: Die Entscheidung der Frage, welcher Behörde eine Erledigung die nicht die Bezeichnung der Behörde enthält zuzurechnen ist, darf in keinem Fall dem "Spürsinn" des durch den Bescheid betro... mehr lesen...