Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Bei Zweifeln über den Inhalt kommt auch der sonstigen Form der Erledigung entscheidende Bedeutung zu, wie etwa dem Gebrauch von Höflichkeitsfloskeln. Aus einer solchen Form einer Erledigung ist eher darauf zu schließen, dass kein Bescheid, sondern eine nicht normative Willenserklärung oder eine bloße Wissenserklärung vorliegt (vgl. die hg. E... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 23. Februar 1998 erhob der Beschwerdeführer Berufung gegen eine von ihm als Bescheid qualifizierte Erledigung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 30. Jänner 1998. Diese Erledigung führt als Betreff: "Substitutionsbehandlungen" an und wird mit "Sehr geehrter Herr Doktor R(...) !" eingeleitet. Zunächst wird ein Verwaltungsgeschehen wiedergegeben. Der Beschwerdeführer sei mit Schreiben des Landeshauptmannes von Salzburg vom 6. Oktober 1997 ersucht worden, zu Vers... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Schreiben des Landeshauptmannes, mit dem einem Arzt die Qualifikation zur Durchführung der Indikationsstellung und Einstellung im Rahmen der Substitutionstherapie nicht zugesprochen werden kann, nicht als Bescheid zu werten ist. Schlag... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die mit Bescheid vom 20. Oktober 1986 dem Beschwerdeführer erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen mit Wirkung vom 31. Mai 2001 widerrufen, weil von ihm trotz schriftlicher Mahnung die Gebührenrückstände in der Höhe von S 2.470,-- nicht entrichtet wurden. Gleichzeitig wurde die Gebührenvorschreibung mit 31. Mai 2001 eingestellt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall lässt das vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Schreiben seinem Inhalt nach keinen Zweifel daran, dass es sich dabei um keinen Bescheid handelt, mit dem die darin genannte Funkbewilligung widerrufen wurde, stellt es seiner klaren Textierung nach doch (lediglich) in Aussich... mehr lesen...
An die Beschwerdeführerin erging folgendes Schreiben der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vom 16. Juli 2001: "Betreff: Einstellung des Verfahrens Sehr geehrter Herr Dr. G... ! Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH als Geschäftsstelle der Telekom-Control-Kommission teilt ihnen im Auftrag der Telekom-Control-Kommission mit, das die Telekom-Control-Kommission in ihrer Sitzung vom 13.07.2001 den Beschluss gefasst hat, das Verfahren W 3/01 zur Einstellung zu ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des im verfassungsgerichtlichen Verfahren vorgelegten Verwaltungsaktes geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer hat sich mit Schreiben vom 30. Jänner 1998 für die Position des kaufmännischen Leiters der Volksoper beim Bundestheaterverband auf Grund der Ausschreibung per 17. Jänner 1998 in der Wiener Zeitung beworben. Nach mehreren in dieser Sache erfolgten Kontaktnahmen mit dem damals im Ausland wohnhaft... mehr lesen...
I. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 28. August 1998 wurde der Antrag der Beschwerdeführer auf Abweisung ihres Mehrbegehrens auf Erteilung einer "unbefristeten Aufenthaltsberechtigung" - nach Erteilung einer bis 31. Jänner 1999 befristet wirksamen Aufenthaltserlaubnis - gemäß § 7 Abs. 4 Z. 1 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75 - zurückgewiesen. Zur Begründung: führt sie in den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §58 Abs1;FrG 1997 §14 Abs4;FrG 1997 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/18/0331
98/18/0332
Rechtssatz: Die in § 14 Abs. 4 FrG 1997 vorgesehene Ersichtlichmachung eines Aufenthaltstitels im Reisedokument des Fremden stellt sich als eine von den die Form von Bescheiden reg... mehr lesen...
Der Beschwerde und ihren Beilagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Schreiben vom 19. Oktober 1999 meldete der Beschwerdeführer das Produkt "Genes Influ-Zinc Inverno-Brausetabletten" als Verzehrprodukt gemäß § 18 LMG beim Bundeskanzleramt an. Das Bundeskanzleramt holte eine fachkundige Stellungnahme der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein. Diese teilte mit Schreiben vom 22. November 1999 mit, bei dem in Rede stehende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 2 Stammrechtssatz In jedem Fall, in dem der Inhalt einer Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid für den Bescheidcharakter der Erledigung essentiell. (Die Fra... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16. Oktober 1997 beantragte der Beschwerdeführer beim Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, ihm Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es ihm ermöglichten, die von der Post und Telekom Austria AG mit Wirkung vom 1. November 1997 vorgenommene Tariferhöhung auf ihre sachliche Berechtigung zu überprüfen. Sollte die erbetene Auskunft nicht erteilt werden, beantrage der Beschwerdeführer schon jetzt, hierüber einen Bescheid zu erlassen. In der Folge wurde dem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §4;AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat zu Recht eine Erledigung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr als Bescheid gewertet, die zwar nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, aus deren Formulierung ("dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden") ... mehr lesen...
Der Wiener Magistrat - Magistratsabteilung 48 - hat der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 5. August 1998 Folgendes mitgeteilt: "Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erlauben Ihnen mitzuteilen, dass wir in den Bezirken 3., 4., 5., 11. und 23. die auf öffentlichem Gut befindlichen Alttextilsammelbehälter ihrer Firma, aus verkehrstechnischen Gründen, in der Nacht vom 4. auf den 5. 8. 1998 wieder entfernt haben. Der Stadt Wien entstanden in diesem Zusammenhang seit dem 1. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/10/0202 E 31. Jänner 2000 RS 2 Stammrechtssatz Das Erfordernis, dass ein Bescheid einen
Spruch: enthalten muss, ist nicht streng formal auszulegen; vielmehr ist der normative Abspruch auch aus der Formulierung erschließbar, doch muss sich der Wille der Behörde, in einer Verwaltungssache hoheitlich abzuspre... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin befasst sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Arzneimitteln. Sie vertreibt u.a. die Produkte C* und C*plus, die in dem vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (in der Folge: Hauptverband) herausgegebenen Heilmittelverzeichnis enthalten sind. Mit Schreiben vom 3. Dezember 1999 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, dass nach Auffassung der belangten Behörde "die Preisabstände zwischen therapeutisch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0058 E 22. September 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: im Sinne des § 58 Abs 1 AVG 1950 gewe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0166 E 10. Dezember 1986 RS 5 Stammrechtssatz Das Fehlen der ausdrücklichen Bezeichnung einer behördlichen Erledigung als Bescheid allein schließt noch nicht das Vorliegen eines rechtsverbindlichen Abspruches mit Bescheidcharakter aus. Dennoch erfordert die Annahme des Besc... mehr lesen...
Bei der erstangefochtenen Erledigung handelt es sich um ein an die T GesmbH gerichtetes Schreiben der belangten Behörde. In diesem Schreiben wird die T GesmbH als Wirtschaftprüfungsunternehmen gemäß § 70 Abs. 1 Z. 1 BWG beauftragt, einen Status über die Vermögenslage der Beschwerdeführerin zum Stichtag 31. Oktober 2000 zu erstellen und binnen 14 Tagen ab Zustellung vorzulegen. In diesem Schreiben schildert die belangte Behörde weiters, dass der Beschwerdeführerin mit einem Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BWG 1993 §70 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der T-GmbH wurde nach § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 der Auftrag erteilt, einen Status über die Vermögenslage des Kreditinstitutes (der Beschwerdeführerin) zu einem bestimmten Stichtag zu erstellen und binnen 14 Tagen ab Zustellung vorzulege... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;BWG 1993 §70 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Im Falle einer Anordnung bankaufsichtsrechtlicher Prüfungen durch Dritte gem § 70 Abs 1 Z 1 BWG 1993 sind grundsätzlich zwei Akte auseinander zu halten: 1. die Anordnung der Prüfung durch einen bestimmten Prüfer gegenüber dem Kreditinstitut und 2. die Beauftragung e... mehr lesen...
Die Vorschreibung gründet sich auf §§ 2 und 3 Börsefondsgesetz 1993, BGBL. Nr. 529/1993, Art. II, und die Verordnung der Wiener Börsekammer vom 20. Dezember 1994, Verordnungsblatt Nr. 1263. Die Berechnung ist der Beilage zu entnehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung WIENER BÖRSEKAMMER (Unterschrift des Generalsekretärs) Generalsekretär" Gegen diese - von der beschwerdeführenden Partei als Bescheid gewertete - Erledigung erhob diese, vertreten durch die Finanzprokuratur, "Vorste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen. Schlagworte Einhaltung der FormvorschriftenBescheidch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Verwaltungsbehörden im organisatorischen Sinn können auch rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben oder behördliche Erledigungen vornehmen, die nicht in Bescheidform zu erlassen sind (Verfahrensanordnungen, Dienstaufträge oder organisatorische Maßnahmen). (Hinweis B VS 15.12.1977 934, 1223/1973, VwSlg 9458A/1977) Schlagwor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als
Spruch: iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden. Schlagworte Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Fehlt die Bezeichnung als Bescheid, kommt bei der Beurteilung der Normativität einer Erledigung auch ihrer sonstigen Form entscheidende Bedeutung zu, etwa dem Gebrauch von Höflichkeitsfloskeln, bloß narrativer Wendungen wie "teile ich Ihnen mit", "bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen", "kann nicht nähergetreten werden" oder der Grußformel "Mit... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §61;BörsefondsG 1993 §4;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt und der Form der Erledigung (des Generalsekretärs) der Wiener Börsekammer, welche nicht die Bezeichnung als Bescheid aufweist, im Besonderen wegen des Fehlens der gem § 61 AVG erforderlichen Rechtsmittelbelehrung, des Gebrauchs der Wendung "es wird gebeten, den Beitrag zu überweisen" sowi... mehr lesen...
1. Im vorgelegten Verwaltungsakt erliegt als OZl. 1 eine undatierte, weder paraphierte noch gefertigte Aufstellung über die Entwicklung der Finanzlage der Gemeinde Saalbach-Hinterglemm sowie über die Tätigkeit der Gemeindeaufsicht. Auf Seite 3 dieser Aufstellung wird ausgeführt, am 23. Februar 1996 sei der Auftrag ergangen, die eingelangten Aufsichtsbeschwerden zu überprüfen. Diese Prüfung habe vom 20. bis 22. Mai 1996 stattgefunden, wobei auch die finanzielle Entwicklung und der ausg... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 24. Juli 1997 beantragten F W sen. und Dipl.-Ing. F W jun. bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Errichtung einer Wasserversorgungsanlage. Die BH beraumte eine mündliche Verhandlung an. In der Verhandlungsschrift heißt es, der Beschwerdeführer sei zur Verhandlung "als Wassserbezieher" erschienen, um abzuklären, ob er im Verfahren Parteistellung habe. Zur Feststellung, ob der Beschwerdeführer Parteistellu... mehr lesen...