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27/01 RechtsanwälteNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 1(hier: Für einen Auftrag zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten nach § 5 EWR-RAG 1992 unter sinngemäßer Anwendung des § 10 ZustG stellt die Anführung dieser Bestimmungen eine ausreichende Begründung dar).Stammrechtssatz
Das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist für den Bescheidcharakter einer behördlichen Erledigung ebenso wenig entscheidend wie eine Gliederung dieser Erledigung nach Spruch und Begründung.
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenBescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseSpruch und BegründungBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030257.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011