1. In einer als "außerordentliches Rechtsmittel" genannten Beschwerde vom 30. Juni 1991 gegen einen "mündlich ergangenen Bescheid in zwei Instanzen betreffend eine Erhöhung der Sozialhilfe" brachte der Beschwerdeführer im wesentlichen vor, als Notstandshilfebezieher ein Taggeld in der Höhe von S 82,60,-- zu beziehen. Da dies für den Lebensunterhalt nicht ausreiche, erhalte er zusätzlich etwa in derselben Höhe einen Betrag aus Mitteln der Sozialhilfe. Da er eine vom Arbeitsamt zugewies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erst durch Erhebung einer schriftlichen Vorstellung gegen einen mündlich erlassenen Bescheid wird das eigentliche Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt bzw tritt der angefochtene Bescheid iSd § 57 Abs 3 AVG außer Kraft. Schlagworte Sachverhalt Sachv... mehr lesen...
Mit ausdrücklich auf § 57 Abs. 1 AVG 1950 gestütztem Bescheid vom 30. November 1989 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha gemäß § 31 Abs. 3 WRG 1959 die Beschwerdeführerin zur Vornahme von Grundwassersondierungen im Bereich grundwasserstromabwärts ihrer Betriebsanlage in X sowie zur Entnahme von Wasserproben und Untersuchung derselben auf eine Reihe von näher bezeichneten Parametern. Gleichzeitig wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, die Kosten der angeordn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Im Zweifelsfall ist es für die Frage, ob es sich bei einem eingebrachten Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid um eine Vorstellung oder eine Berufung handelt, ausschlaggebend, ob damit eine Entscheidung der den bekämpften Bescheid erlassenden Behörde oder der übergeordneten Berufungsbehörde beantragt wird. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Wurde gegen einen Mandatsbescheid nicht eine Vorstellung, sondern eine Berufung erhoben, so ist diese als falsches Rechtsmittel zurückzuweisen (Hinweis E 22.2.1984, VwSlg 11335 A/1984). Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;AVG §58 Abs1;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Bezeichnet der erstinstanzliche Bescheid ausdrücklich § 57 Abs 1 AVG als seine Rechtsgrundlage und wird in der Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, den Bescheid durch Vorstellung zu bekämpfen, so handelt es sich bei dem erstinstanzlichen Bescheid um ein auf § 57 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mandatsbescheid vorliegt und ob daher gegen diesen die Erhebung einer Vorstellung zulässig ist, ist es ausschlaggebend, ob die Behörde sich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat (Hinweis E 9.10.1984, 84/07/0188). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199007010... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha vom 3. Oktober 1989 wurde einleitend festgestellt, am 2. Oktober 1989 sei bekannt geworden, daß auf den der "Firma" A Handelsges.m.b.H. im Industriegelände in X auf den Grundstücken Nr. 829/2, 3 und 6, KG X, gehörigen Grundstücken in einer Lagerhalle insgesamt 101 200-l-Fässer mit Chemikalien, und zwar im wesentlichen Lackabfälle, von der Beschwerdeführerin abgelagert worden seien. Nach Durchführung eines Lokalaugenscheines am 2. Ok... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Der im erstbehördlichen Bescheid ohne Anführung einer gesetzlichen Bezugstelle angeführte Passus "Dieser Bescheid ist ungeachtet dessen, ob ein Rechtsmittel eingebracht wird, vollstreckbar" widerspricht nicht der sich aus § 57 Abs 2 AVG ergebenden Wirkung einer Vorstellung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 23. Februar 1990 wurde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügenden Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 8. November 1989 gemäß § 57 Abs. 2 AVG 1950 als verspätet zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110089.X01 Im RIS seit 22.05.1990 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist als Beamter der Allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe A auf einer Planstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung/Zentralleitung in der Rechtsabteilung XY beschäftigt und dort mit der ständigen Vertretung des Abteilungsleiters für den Fall seiner Verhinderung betraut. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;DVG 1984 §9 Abs4;
Rechtssatz: Beruht der angefochtene Bescheid auf einer Verkennung der Rechtslage, kommt dem Umstand, daß der Bf in seiner gegen das mit dem angefochtenen Bescheid inhaltsgleiche Dienstrechtsmandat erhobenen Vorstellung keine begründeten Einwendungen erhoben hat, keine Bedeutung zu (Hinweis 27.11.1989, 88/... mehr lesen...
Mit dem unter Berufung auf § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 124/1948, in Verbindung mit § 17 der Pflanzeneinfuhrverordnung, BGBl. Nr. 236/1954 in der geltenden Fassung, sowie § 57 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Februar 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Entrichtung einer Kontrollgebühr in der Höhe von S 2.894,40 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig die Vorstellung. Innerhalb der Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung einer Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid ist unzulässig, wenn dieser Mandatsbescheid gem § 57 Abs 2 AVG außer Kraft getreten ist, weil das Ermittlungsverfahren nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung eingeleitet wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §73 Abs2;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem im § 57 Abs 2 AVG vorgesehenen Rechtsmittel der Vorstellung besteht im Gegensatz zu dem Rechtsmittel der Berufung keine Verpflichtung der Beh, binnen einer bestimmten Frist zu entscheiden, es wäre denn, die Beh leitet binnen zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung das Ermittl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Regelung ist es nicht zulässig, einer Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid, die keine aufschiebende Wirkung hat, weil sie nicht gegen die Vorschreibung einer Geldleistung gerichtet ist, durch Bescheid aufschiebende Wirkung zuzuerkennen (Hinweis E VfGH 28.11.1975, B 91 a, b, c/75, VfSlg 7682). European ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73;KFG 1967 §75 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0231 E 19. Februar 1986 VwSlg 12038 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde die Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid entzogen, gegen diesen Bescheid Vorstellung erhoben, und von der Behörde das Ermittlungsverfahren rechtzeitig gem § 57 Abs 3 AV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Kommt bei einem Rechtsmittel gegen einen Mandatsbescheid von der unzutreffenden Bezeichnung "Berufung" abgesehen - in der Rechtsmittelerklärung und in den gestellten Anträgen nicht zum Ausdruck, dass eine Berufungsentscheidung durch die im Instanzenzug übergeordnete Behörde angestrebt wird, so ist dieses Rechtsmittel als Vorstellung zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0257 E 22. Jänner 1986 VwSlg 11998 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Damit ein Rechtmittel als Vorstellung anzusehen ist, darf es nicht so abgefasst sein, dass aus allen seinen Einzelheiten nichts anderes als das Begehren nach einer Berufungsentscheidung durch die im Instanzenzug übergeordnete Behörde hervorgeht, in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;AVG §57 Abs2;
Rechtssatz: Dass einem Mandatsbescheid ein in der Einholung von Gutachten bestehendes, jedoch schon wegen der Unterlassung des Parteiengehörs unvollständiges Ermittlungsverfahren vorangegangen ist, nimmt ihm nicht den Charakter als Mandatsbescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988110270.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat das Rechtsmittel zu Recht als unzulässige Berufung (und nicht als Vorstellung) gewertet und zurückgewiesen. Der im Rechtsmittelschriftsatz zum Ausdruck kommende Wille war darauf gerichtet, eine Berufung zu erheben. Das zeigen nicht nur die wiederholte Verwendung dieses Wortes im Rechtsmittelschriftsatz, sondern ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0257 E 22. Jänner 1986 VwSlg 11998 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Damit ein Rechtmittel als Vorstellung anzusehen ist, darf es nicht so abgefasst sein, dass aus allen seinen Einzelheiten nichts anderes als das Begehren nach einer Berufungsentscheidung durch die im Instanzenzug übergeordnete Behörde hervorgeht, in... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;GdO NÖ 1973 §61 Abs1;
Rechtssatz: Ein begründeter Vorstellungsantrag liegt dann vor, wenn die Eingabe erkennen lässt, welchen Erfolg der Einschreiter anstrebt und womit er seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Eine Wahlmöglichkeit im Falle der Erlassung eines Mandatsbescheides zwischen der Einbringung einer Vorstellung und der Erhebung einer Berufung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen. Schlagworte Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Versäumt es die Partei, gegen einen Mandatsbescheid nach § 57 AVG Vorstellung zu erheben, dann ist es ihr verwehrt, den auf Grund der Vorstellung einer anderen Partei nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ergangenen, mit dem Mandatsbescheid inhaltlich gleichen Bescheid mit Beschwerde vor dem VwGH zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Ein an mehrere Parteien gerichteter Mandatsbescheid kann von einer Partei auch dann im Rechtsmittelweg mit Vorstellung bekämpft werden, wenn der Mandatsbescheid ihr noch nicht zugestellt war, sofern ihr der Inhalt des Bescheides zur Gänze bekannt war (Hinweis auf E 4.5.1970, 0561/69, VwSlg 7790 A/1970 und E 12.2.1985, 84/05/0236). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §57 Abs2;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0030 E 20. Dezember 1983 VwSlg 11272 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Trotz Fehlens einer dem § 66 Abs 4 AVG 1950 entsprechenden ausdrücklichen Bestimmung für das Vorstellungsverfahren ist auch die Behörde, die über eine Vorstellung nach § 57 Abs 2 AVG zu entscheiden hat, berechtigt und bei Vorliegen der en... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Auch wenn auf Grund des Mandatsbescheides und des Umstandes, dass der Vorstellung gem § 57 Abs 2 AVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, bereits Rechtsnachteile in Kauf zu nehmen sind, ist eine Aussetzung nach § 38 AVG zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs2;AVG §57 Abs3 ;
Rechtssatz: Bei der Aussetzung nach § 38 AVG ist primär die Verfahrensökonomie zu beachten (Hinweis auf E 12.2.1986, 85/11/0239 und E 11.6.1986, 86/11/0004). Ob die Erstbehörde in der Lage gewesen wäre, "die Beurteilung der Vorfrage selbstständig durchzuführen", ist hiebei ohne Belang. Ausschlaggebend kann - unter dem Gesichtspunkt der Ver... mehr lesen...