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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §57 Abs2;Rechtssatz
Eine Säumnisbeschwerde wegen Nichterledigung einer Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid ist unzulässig, wenn dieser Mandatsbescheid gem § 57 Abs 2 AVG außer Kraft getreten ist, weil das Ermittlungsverfahren nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einlangen der Vorstellung eingeleitet worden ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180150.X02Im RIS seit
13.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017