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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mandatsbescheid vorliegt und ob daher gegen diesen die Erhebung einer Vorstellung zulässig ist, ist es ausschlaggebend, ob die Behörde sich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat (Hinweis E 9.10.1984, 84/07/0188).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070102.X02Im RIS seit
26.11.2001