RS Vwgh 1990/11/27 90/07/0102

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Veröffentlicht am 27.11.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mandatsbescheid vorliegt und ob daher gegen diesen die Erhebung einer Vorstellung zulässig ist, ist es ausschlaggebend, ob die Behörde sich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat (Hinweis E 9.10.1984, 84/07/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070102.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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