RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0088

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Versäumt es die Partei, gegen einen Mandatsbescheid nach § 57 AVG Vorstellung zu erheben, dann ist es ihr verwehrt, den auf Grund der Vorstellung einer anderen Partei nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ergangenen, mit dem Mandatsbescheid inhaltlich gleichen Bescheid mit Beschwerde vor dem VwGH zu bekämpfen, weil von ihr der Instanzenzug nicht erschöpft wurde (Hinweis auf B 25.6.1948, 0550/48, VwSlg 468 A/1948 und B 22.2.1984, 83/03/0129).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030088.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten