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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs2;Rechtssatz
Eine Wahlmöglichkeit im Falle der Erlassung eines Mandatsbescheides zwischen der Einbringung einer Vorstellung und der Erhebung einer Berufung lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.
Schlagworte
Anwendungsbereich des AVG §66 Abs4Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110152.X04Im RIS seit
08.02.2007Zuletzt aktualisiert am
16.10.2013