In seiner zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung durch Beschluß vom 13. März 1991, B 1197/90-4, dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetretenen Beschwerde, in der das Bundesamt für Zivilluftfahrt als belangte Behörde bezeichnet ist, bringt der Beschwerdeführer vor, er habe am 10. September 1990 den der Beschwerde in Ablichtung beigelegten Flugplan der Flugsicherungsstelle Graz, Betriebsdienst, welche Organ des Bundesamte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Seine Dienststelle ist der Bezirksschulrat R. Seit 1. Jänner 1972 wurde ihm auf Grund des Bescheides der belangten Behörde vom 21. November 1972 eine Mehrleistungsvergütung gemäß § 18 des Gehaltsgesetzes 1956, in der Fassung vor der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, gewährt. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1974 wurde ihm mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1972 eine ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 4. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "am 30.1.1993 um 12,04 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen XX in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen" zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 und § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen, weshalb nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle über ihn eine Geldstrafe von S 14.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 1990/91 das Doktoratsstudium der Geistes- und Naturwissenschaften an der Universität Wien und arbeitete seit Oktober 1990 an ihrer Dissertation mit dem Thema: "Gesellschaftliche Grundlagen und institutionelle Bedingungen der Erziehung und Bildung: Die Krise der Hauptschule vor dem Hintergrund der Risikogesellschaft (Österreich/Deutschland)". Im Sommersemester 1991 und im Wintersemester 1991/92 betrieb die Beschwerdeführerin ein anrechenb... mehr lesen...
Nachdem der Beschwerdeführer dem Landesfischereiverband angezeigt hatte, daß er das Fischereirecht am sogenannten "Schotterteich W" erworben habe, teilte ihm dieser mit, eine Eintragung im Fischereibuch könne vorläufig nicht erfolgen, weil das Fischereirecht auch von Dritten beansprucht werde. Er beantragte daraufhin, der Landesfischereiverband möge bescheidmäßig über das Begehren auf Eintragung in das Fischereibuch absprechen. Diesen Antrag wies die belangte Behörde aufgrund eines De... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer stehen als Beamte der Beamtengruppe "amtsärztlicher Dienst" in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz; sie versehen ihren Dienst im Gesundheitsamt der Stadt Graz. Unstrittig ist, daß ihnen Anfang Oktober 1993 (es dürfte dies am 7. Oktober 1993 gewesen sein) von ihrem Abteilungsvorstand die Weisung erteilt wurde, ärztliche Begutachtungen nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz durchzuführen. Am 3. November 1993 erließ der Mag... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1992/93 Kunstgeschichte an der Universität Wien. Mit Eingabe vom 15. April 1994 - bei der Studienbeihilfenbehörde laut Eingangsstempel eingelangt am 5. Mai 1994 - beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Studienbeihilfe. Zu diesem Zeitpunkt war folgende für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit der Beschwerdeführerin im Sinne der §§ 7 ff des Studienförderungsgesetzes 1992 (im folgenden StudFG) maßgebende E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §13 Abs1;AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Erlassung von (allenfalls zulässigen) Feststellungsbescheiden über das Ruhen und Rückzahlungsbescheiden nach dem StudFG 1992 ist in jedem Fall... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;StudFG 1992 §11 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §11;StudFG 1992 §12 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2;StudFG 1992 §78 Abs5 idF 1994/619;
Rechtssatz: § 7 Abs 2 StudFG 1992 (sowohl in der Stammfassung als auch idF der Nov BGBl 1994/619) setzt den Grundsatz fest, daß ua für die Beurteilung von Einkom... mehr lesen...
Index: L65505 Fischerei Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §56;FischereiG Slbg 1969 §15 Abs1;FischereiG Slbg 1969 §15 Abs3;FischereiG Slbg 1969 §22 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 15 Slbg FischereiG ergibt sich ein Rechtsanspruch des Fischereiberechtigten auf Eintragung im Fischereibuch. Der Landesfischereiverband hat einem auf Eintragung gerichteten Antrag zu entsp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §18 Abs1;GehGNov 24te Art6;
Rechtssatz: Eine rückwirkende Einstellung der VOR dem Inkrafttreten der 24ten GehGNov zuerkannten Mehrleistungsvergütung durch Bescheid ist nicht notwendig, da in die Rechtskraft des Bescheides, mit dem dem Beamten seinerzeit die Mehrleistungsvergütung zuerkannt wo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;StudFG 1992 §49 Abs1;StudFG 1992 §49 Abs3;StudFG 1992 §49 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs4;StudFG 1992 §51 Abs5;StudFG 1992 §51 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Ruhen des Anspruches auf Studienbeihilfe tritt bei Verwirklichung eines der im § 49 Abs 1 StudFG 1992 geregelten Tatbestände und in den Fä... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;DGO Graz 1957 §19 Abs4;DGO Graz 1957 §19 Abs6;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Funktion des Feststellungsbescheides als subsidiäre Rechtsbehelf scheidet die Erlassung eines Bescheides darüber, ob ein Beamter... mehr lesen...
Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs3;B-VG Art20 Abs1;DGO Graz 1957 §19 Abs6;DGO Graz 1957 §20 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein Antrag auf bescheidmäßige Feststellung, daß bestimmte mit einer Weisung aufgetragene Geschäfte nicht zu den Dienstpflichten des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;StudFG 1992 §7 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Erklärt der Gesetzgeber ausdrücklich einen bestimmten Zeitpunkt als für die Erhebung einer Tatsache für maßgebend, so ist im allgemeinen davon auszugehen, daß damit für die Beurteilung dieser Tatsache auch die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage maßgebend ist. Die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;LuftfahrtG 1958 §17;LVR 1967 §2 Z17;LVR 1967 §36 Abs1;ZLLV §2 Abs2;ZLLV §2 Abs3 Z1;ZLLV §27 Abs1;ZLLV §31 Abs1;ZLLV §40;ZLLV §41 Abs1;ZLLV §41 Abs2;
Rechtssatz: § 2 Abs 3 Z 1 ZLLV knüpft die Unzulässigkeit der Verwendung von Zivilluftfahrzeugen allein daran, daß die Lufttüchtigkeit nicht uneingeschränkt nach § 27 Abs 1 ZLLV beurkundet ist. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §1438;AVG §1;AVG §56;JN §1;StudFG 1992 §51 Abs1 Z3;StudFG 1992 §51 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß für die Rückforderungsansprüche ausdrücklich im StudFG 1992 die Möglichkeit der Bescheiderlassung vorgesehen ist, ist davon auszuge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 3 und Abs. 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab 18. November 1993, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien vom 20. Februar 1992 und vom 7. Mai 1993 wegen Übertretungen nach § 99 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Seinem Antrag vom 6. April 1993 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund seiner polnischen gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 wurde am 13. Mai 1993 Folge gegeben und ihm ein österreichischer Führerschein betreffend Kraftfahrzeuge der Gruppe B ausgefolgt. Mit Bescheid der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Am 4. August 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei bei der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse die Herabsetzung der Beitragsgrundlage in der Selbstversicherung in der Krankenversicherung gemäß § 16 Abs. 1 ASVG im Sinne des § 76 Abs. 2 ASVG und brachte dazu vor, daß sie einen monatlichen Unterhalt von ihrem (geschiedenen) Ehegatten von S 11.000,-- netto beziehe, davon insgesamt S 3.808,-- an näher bezeichneten Fixausgaben zu entrichten habe, sodaß ihr S 7.192,-- verblieben. Nach... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 5. Jänner 1993 meldete der Beschwerdeführer beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, als Gewerbebehörde das Gewerbe "Ankündigungsunternehmen unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit" im Standort Wien VI, G-Straße 54 an. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 22. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 13 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §13 Abs1 Z1;GewO 1973 §13 Abs2 idF 1993/029;GewO 1973 §339;GewO 1973 §5;GewO 1973 §87 Abs1 Z1 idF 1993/029;GewO 1973 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs2;GewO 1994 §339;GewO 1994 §5 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewRNov 1992 Art4 Abs1;
Rechtssatz: Während ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §69 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §67 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Das formale "Bekanntsein" einer Tatsache einzig aus dem Grund, daß eine Mitteilung über diese Tatsache bei der Behörde bereits eingelangt war, muß nicht unbedingt die Möglichkei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §76 Abs2;ASVG §76 Abs3;AVG §39 Abs2;AVG §56;
Rechtssatz: Wird über einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage gemäß § 76 Abs 2 ASVG mit Bescheid entschieden, darf eine Erhöhung der Beitragsgrundlage während des Jahres, für welches die Herabsetzung gemäß § 76 Abs 2 zweiter Satz ASVG gilt, nur für die Zukunft (dh für der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §73 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/16 92/11/0055 1 Stammrechtssatz Bezieht sich die ausgesprochene Entziehungsmaßnahme auf Grund des § 73 Abs 3 und Abs 4 KFG ausschließlich auf die Vergangenheit, nämlich auf den Zeitraum von 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der Bege... mehr lesen...
I. 1. Mit dem Bescheid vom 27. August 1991 hat der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückübereignung des Grundstückes Nr. 1340/3, KG T, bzw. von Teilen dieses Grundstückes gemäß § 20a Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) abgewiesen. Dieser Bescheid wurde im wesentlichen damit begründet, daß von der Bundesstraßenverwaltung aus Anlaß des Ausbaues der sogenannten "T Kreuzung" die Enteignung von 10 m2 des Grundstückes Nr. 1340/3 der KG T zugunsten de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Grundstückes im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde. Dieses Grundstück entstand im Zuge einer Parzellierung. Der zugrundeliegende, von der Gemeinde "laut Sitzungsbeschluß vom 4.7.59 als Bebauungsplan genehmigte Parzellierungsplan GZ. 42/59 vom 14.2.59 mit den von der Gemeinde H ausgearbeiteten und beschlossenen Richtlinien vom 7.7.59" wurde von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung mit Bescheid vom 29. Juli 1959 gemäß § 25 der Salzburger... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 11. August 1994, Zlen. 94/06/0015, 0068 zu entnehmen; daraus ist noch von Bedeutung, daß das Bezirksgericht Fürstenfeld auf Grund des Anmeldungsbogens des Vermessungsamtes Feldbach vom 2. September 1992, A 161/92, das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück .66/2, Baufläche, infolge Einbeziehung in das Grundstück 772/1 Baufläche, Garten, mit Beschluß vom 23. September 1992 gelöscht hat. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §433;AVG §56;BStG 1971 §20a Abs1;
Rechtssatz: Eine Aufsandungserklärung kann die Enteignung durch formellen Bescheid nicht ersetzen, bedeutet doch die Aufsandungserklärung lediglich die ausdrückliche Erklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder auf eine andere Person übe... mehr lesen...