RS Vwgh 1995/4/27 93/17/0320

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56 impl;
BAO §166 impl;
BAO §92 Abs1 impl;
BAO §93 impl;
LAO Tir 1984 §129;
LAO Tir 1984 §72 Abs1;
LAO Tir 1984 §73;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bei dem als "Niederschrift" bezeichneten Prüfungsbericht handelt es sich keineswegs um einen rechtsgestaltenden oder rechtsfeststellenden Verwaltungsakt, sondern um das vom Prüfer schriftlich festgehaltene Prüfungsergebnis, das im Abgabenverfahren als Beweismittel Berücksichtigung zu finden hat. Die "Niederschrift" erfüllt weder inhaltlich noch formal die Voraussetzungen eines Bescheides.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993170320.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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