RS Vwgh 1995/4/27 95/17/0007

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Veröffentlicht am 27.04.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §62 Abs1;
AVG §67g;
VStG §46 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Selbst das Fehlen der Begründung bei der öffentlichen mündlichen Verkündung vermag die gültige Erlassung des Bescheides nicht in Zweifel zu setzen (Hinweis: Thienel, Das Verfahren der Verwaltungssenate, 134).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtBesondere Rechtsgebiete Verfahrensrecht AVG VStG VVG VwGG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170007.X03

Im RIS seit

30.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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