Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die regionale Geschäftsstelle Lilienfeld des Arbeitsmarktservice (im folgenden AMS) Niederösterreich, wo er als Abteilungsleiter der Abteilung "Service Versicherungsleistungen" tätig war. Seit 1. Jänner 1998 ist er dem Amt des AMS Österreich/Bundesgeschäftsstelle zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 6. Juni 1995 suchte der Beschwerdeführer um Gewährung ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studierte vom Wintersemester 1975/76 bis einschließlich Wintersemester 1977/78 an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz Gebrauchsgraphik und Keramik. Im Sommersemester 1990 nahm sie das Studium der Architektur an der Technischen Universität Wien auf und inskribierte in jedem Folgesemester. Mit einem entsprechenden Vordruck suchte sie gemäß § 8 Abs. 1 des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes (AHStG) am 15. April 1994 um (nacht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begann sein Studium der Studienrichtung Architektur an der Technischen Universität (TU) Wien im Wintersemester (WS) 1989/90 und war in jedem Folgesemester inskribiert. Er bezog in den Studienjahren 1989/90 bis einschließlich 1991/92 Studienbeihilfe; das Nichterlöschen der Studienbeihlfe mit Ablauf des WS 1991/92 und ihre Gewährung auch im Sommersemester (SS) 1992 (= 6. Semester im ersten Studienabschnitt bei einer Studienzeit von vier Semester) geht darauf zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §75 Abs3 idF 1990/447;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die nach § 75 Abs 3 BDG 1979 idF 1990/447 erforderliche Zustimmung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen stellt keinen selbständigen an die Partei des Verwaltungsverfahrens gerichteten Bescheid dar, sondern ein Tatbestandsmerkmal, da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §8 Abs1;AVG §56;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/07 97/12/0199 1 Stammrechtssatz Die Entscheidung über die Beurlaubung nach § 8 Abs 1 AHSchStG hat, auch wenn dies das Gesetz nicht ausdrücklich anordnet, in Bescheidform zu erfolgen: Dies folgt daraus, daß der Antragsteller bei Vorliegen d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Beurlaubung nach § 8 Abs 1 AHSchStG hat, auch wenn dies das Gesetz nicht ausdrücklich anordnet, in Bescheidform zu erfolgen: Dies folgt daraus, daß der Antragsteller bei Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig ein Recht auf Beurlaubung hat, die Gewährung einen Willensakt des Rektors (oder eines für ihn handelnden Organwalters) voraussetzt und mit ihr Rechtsfolgen verbunden sind. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustell... mehr lesen...
Der Asylwerber IA, ein Staatsbürger aus Bangladesch, reiste am 11. Juli 1990 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet ein und beantragte am 13. Juli 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Baden die Gewährung von Asyl. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich stellte mit Bescheid vom 4. Jänner 1991 fest, daß beim Asylwerber die Voraussetzungen des Art. 1 Abschnitt A der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung B... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 29. Juni 1998 den Antrag der Beschwerdeführer vom 11. September 1995, die Grundverkehrsbehörde erster Instanz möge feststellen, daß dem Übergang des Eigentums an einem näher bezeichneten Grundstück an W. und O. J. keine grundverkehrsbehördliche Zustimmung erteilt werde, zurückgewiesen hat. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Index: L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;GVG Tir 1996 §1;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist bereits dann unzulässig, wenn die Rechtsfrage im Rahmen eines anderen GESETZLICH VORGEZEICHNETEN VERFAHRENS entschieden werden KÖNNTE, nicht aber erst dann, wenn ein derartiges anderes zur Klärung der Frage zur Verfügung stehendes Verfahren berei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §38 Abs1;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0565 E 21. August 2001
98/20/0231 E 30. September 1998
98/20/0473 E 21. Jänner 1999
98/20/0480 E 25. März 1999
98/20/0485 E 25. März 1999
98/20/0486 E 21. Jänner 1999
98/20/0487 E 21. Jänner 1999
98/20/0488 E 21. Jänner 1999
98/20/0497 E 21. Jänner... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §37 Abs1;AsylG 1997 §38 Abs1;AsylG 1997 §44 Abs1;AsylG 1997 §44 Abs2;AsylG 1997 §44 Abs3;AVG §1;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/01/0565 E 21. August 2001
98/20/0231 E 30. September 1998
98/20/0473 E 21. Jänner 1999
98/20/0480 E 25. März 1999
98/20/0485 E 25. März 1999
98/20/0486 E 21. Jänner... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde ist gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle Wien des Arbeitsmarktservice (belangte Behörde) vom 7. April 1997 gerichtet, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsbürgers, vom 12. Februar 1997 auf Feststellung gemäß Art. 7 Abs. 1 (Satz 1) zweiter Gedankenstrich des Beschlusses vom 19. September 1980, Nr. 1/80, des nach dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaft... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 28. Juni 1997 beantragte der jugoslawische Staatsbürger Zoran S. die "Feststellung gem. § 2 Abs. 4 AuslBG, ob selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt". Er sei zu 50 % geschäftsführender Teilhaber der E GmbH. Er möchte selbständig Dienstleistungen im Bereich Gartenbau- Gestaltung und Pflege durchführen. Z.B. seien dies Rasen mähen, anbauen und verlegen, Bäume und Hecken schneiden etc. Er würde auch kleinere Grabarbeiten durchführen z.B. für einen Zaun oder größere Heck... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. März 1997 stellte die Beschwerdeführerin den an das Arbeitsmarktservice Salzburg gerichteten Antrag, dieses wolle mit Bescheid feststellen, daß sie "gem. Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates Familienangehörige eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers ist, die die Genehmigung erhalten hat, zu ihm zu ziehen und deswegen freien Zugang zu jeder von ihr gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehalts... mehr lesen...
Index: E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ARB1/80 Art7;AuslBG §1 Abs3;AuslBG §3 Abs1;AVG §1;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/29 97/09/0233 1 Stammrechtssatz Art 7 Assozrat Beschluß 1/80 ist unmittelbar anwendbar und räumt subjektive Rechte ein. Der Betroffene hat das Recht auf Er... mehr lesen...
Rechtssatz: Art 7 Assozrat Beschluß 1/80 ist unmittelbar anwendbar und räumt subjektive Rechte ein. Der Betroffene hat das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides durch das Arbeitsmarktservice (Hinweis E 25.6.1996, 96/09/0088 ua). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Verhältnis zu anderen Materien und Normen Im RIS seit 02.05.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/20 92/10/0457 1 Stammrechtssatz Die rechtliche Qualifikation eines Sachverhaltes kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein (Hinweis E 1.7.1992, 92/01/0043). Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht
der Behörde zur Bescheid... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren zum Vorfallszeitpunkt jeweils Inhaber einer Schlafstelle in der Wohnung Nr. 42 des Flüchtlingsheimes der Caritas an der Adresse 1070 Wien, Neustiftgasse 141. In ihren inhaltsgleichen Beschwerden an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (die belangte Behörde) brachten sie im wesentlichen vor, daß am 16. Februar 1997 35 bewaffnete Beamte der Bundespolizeidirektion Wien mit 10 Suchtgifthunden das genannte Flüchtlingsheim erstürmt und dort eine Hausdurchsuchung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §56;AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs4;B-VG Art129a Abs1 Z2;B-VG Art94;SPG 1991 §87 Abs1;StPO 1975 §139 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/01/1085
97/01/1087
Serie (erledigt im gleichen Sin... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. Februar 1995 wies der Bundesminister für Inneres (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers vom 2. März 1994 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 9 Abs. 3 AufG ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, daß gemäß § 9 Abs. 3 AufG keine weiteren Bewilligungen erteilt werden dürften, wenn die im § 2 Abs. 1 leg. cit. und in der darauf beruhenden Verordnung festgelegte Anzahl von Bewilligung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §2 Abs1;AufG 1992 §2 Abs2;AufG 1992 §9 Abs3;AufG Anzahl der Bewilligungen 1995 1994/1023;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung nach § 9 Abs 3 AufenthaltsG 1992, ob die nach § 2 Abs 1 und § 2 Abs 2 dieses Gesetzes festgelegte Höchstzahl bereits erreicht wurde, hat die Beh die Verordnu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 4. Juli 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 29. Mai 1997 auf bescheidmäßige Feststellung des "Rechtes des Antragstellers, in Zivilprozessen in eigenen Angelegenheiten in jedem Fall und in jeder Instanz ohne Rechtsanwalt wirksam Prozeßhandlungen vornehmen zu können", mangels Zuständigkeit der belangten Behörde zurückgewiesen. Begründend führte diese aus, über die Frage des Bestehens einer Anwaltspflicht im Zi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 8. August 1997 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Feststellung nachstehender behaupteter Rechte: 1. auf Genehmigung einer Drittschuldnererklärung nur in solchen Fällen, die mit den strikten Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 2 EO (gemeint wohl: MRK) im Einklang stehen sowie nach vorangegangener Befassung seiner Person als Verfahrenspartei 2. daß Akte der Zwangsvollstreckung nur nach vorangegangener B... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verwaltungsbehörde ist zur Erlassung von Feststellungsbescheiden, abgesehen von dem Fall, daß sie in einem Gesetz ausdrücklich hiezu berufen wird, nur zuständig, wenn die Angelegenheit auch dann, wenn es sich nicht um die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtes handeln würde, in ihre Zuständigkeit fiele, ihr also im Bereich des Vollzuges der jeweiligen Materie eine abstrakte Kompetenz zukäme (Hinweis E 30.3.1953, 2647/50, VwSlg 2146 A/1953). Eine solch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;B-VG Art94;EO §17 Abs1;EO §3 Abs1;EO §301 Abs1 Z1;JN §1;MRK Art6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/11 97/19/1523 3
(hier: Eine solche abstrakte Kompetenz zum Vollzug der
Bestimmungen der EO betreffend die Bewilligung von Exekutionen
und die Erteilung von Aufträgen zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Am 23. September 1996 beschwerte sich der Genannte u.a. 1. der Strafvollzugsbedienstete Inspektor St. habe am 18. September 1996 eine ungerechtfertigte (fingierte) Meldung erstattet, wonach er angeblich eine Ordnungswidrigkeit (er hätte trotz Abmahnung aus dem Haftraumfenster hinausgeschrieen) begangen hätte; 2. er werde dadurch, daß er jeden Samstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr am Gottesdie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X. vom 20. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 26 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 183 Abs. 1 StPO begangen zu haben, nämlich habe er "1. am 1. März 1997 in der Anstaltskirche der Justizanstalt X. vorsätzlich entgegen den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/20/0810 Rechtssatz: Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Der Strafgefangene hat kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. Interessen, die durch keinen Rechtsanspruch gesichert sind, können aber nicht Gegenstand einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde sein (Hinweis B 19.2.1998, 97/20/0720). Daran ändert auch nic... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;StVG §120 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten von Strafgefangenen durch ein entgegenstehendes Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten oder eine solche Anordnung vor und wird dagegen Beschwerde erhoben, so hat - unter der Annahme, daß dieses Verhalten bzw die dem Vollzug der Anordnung dienende Maß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/10 97/20/0809 9 Stammrechtssatz Auf Ansuchen oder Beschwerden nach § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Der Strafgefangene hat kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes. Interessen, die durch keine... mehr lesen...