RS Vwgh 1998/12/16 97/03/0334

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §56;
BetriebsO 1994 §2;
GelVerkG 1996 §15 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/05/20 98/03/0053 1

Stammrechtssatz

Bei einer Feststellung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 2 BetriebsO 1994 handelt es sich nicht um ein Recht oder Rechtsverhältnis, sondern um ein bloßes Tatbestandselement, für dessen - von einem allfälligen Strafverfahren wegen Übertretung des § 2 BetriebsO 1994 iVm § 15 Abs 1 Z 6 GelVerkG 1996 losgelöste - gesonderte bescheidmäßige Feststellung die BetriebsO 1994 eine besondere Anordnung nicht vorsieht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997030334.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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