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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für den Inhalt eines Baubewilligungsbescheides ist auch der bewilligte Bauplan entscheidend, sofern dieser zum Bestandteil des Bescheides erklärt wird (Hinweis E 14.5.1991, 86/05/0162).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060149.X03Im RIS seit
11.07.2001