Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 15.04.2019 von 08:25 Uhr bis 09:05 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme, in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 18) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.02.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 03.03.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 17.03.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 03.03.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. I.2. Mit 21.07.2020 langte der Gebührenantrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. Entschädigung für Zeitversäumnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.04.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 28.05.2020 langte im Wege des webERV nachstehende Honorarnote beim Bundesverwaltungsgericht ein: Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. 31 vom 28.05.2020Datum der Verhandlung/Beweisaufnahme: 28.05.2020Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.02.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 25.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 18.02.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.12.2019, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.01.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 10.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.01.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 24.10.2019, XXXX sowie vom 15.11.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht zwei öffentliche mündliche Verhandlungen für den 22.01.2020 an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fanden am 22.01.2020 zwei öffentliche mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. Die mündliche Verhandlung zur Zl. XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 24.04.2020 wurde die Antragstellerin von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer schriftlichen Übersetzung eines Spruchteiles eines Erkenntnisses vom Deutschen in die Sprache Paschtu beauftragt. 2. Am 08.05.2020 brachte die Antragstellerin die Übersetzung sowie den gegenständlichen Antrag auf Gebühren, betreffend den Auftrag des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer schriftlichen Übersetzung vom 24.04.2020... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 30.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht die Durchführung einer Beweisaufnahme für den 12.08.2020 in der Justizanstalt Eisenstadt an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 15.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019 und 07.05.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) der Einvernahme indischer Staatsangehöriger als Dolmetscher hinzugezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Dolmetschertätigkeit in den Verfahren mit den Behördenzahlen 810658805, 609921004, 1122061310 und 1209959107... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.06.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. Mit E-Mail vom 04.08.2020 machte die Antragstellerin unter anderem Gebühren betreffend ihre Teilnahme an dieser Verhandlung geltend. 2. Mit Mängelbehebungsauftrag vom 15.09.2020, GZ. W195 223507... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 08.04.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte die Beschwerdeführerin acht auf Englisch abgefasste – zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 26.06.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übersetzte die Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache ALBANISCH und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 12.09.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion Oberösterreich, XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Der von der belangten Behörde ausgestellten Bestätigung ist zu entnehmen, dass die Anwesenheit des BF in dieser Dienststelle am 12.09.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 07.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX , durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übersetzt wurde - übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 06.03.2019 für Dolmetscherleistungen bei zwei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen jeweils auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 03.04.2019 für Dolmetschleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in denen auch eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ entstand und (rück)übers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Dolmetscherin für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.06.2019 für Dolmetschleistungen bei drei in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmungen (IFA 1171642303, IFA 1102697603, und IFA 1184726307) herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen – in denen auch jeweils eine „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DE... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 27.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, XXXX , XXXX durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 60) entstand und (rück)üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 25.02.2019 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWESEN UND ASYL“ (AS 17) en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 26.04.2019 von 13:30 Uhr bis 14:05 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 04.06.2019 von 08:40 Uhr bis 10:42 Uhr für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMD... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Dolmetscher für die Sprache PUNJABI und wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) am 05.03.2019 von 09:07 Uhr bis 09:45 für Dolmetscherleistungen bei einer in der Regionaldirektion WIEN, Hernalser Gürtel 6-12, 1080 WIEN durchgeführten Vernehmung herangezogen. Im Zuge dieser Einvernahme – in der auch die „NIEDERSCHRIFT IM VERFAHREN VOR DEM BUNDESAMT FÜR FREMDENWE... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 08.06.2020, Zlen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 08.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 08.06.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.06.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Weiters wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.07.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufglieder... mehr lesen...