Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 30.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrift... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.09.2021, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.09.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.06.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Innsbruck, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2021, 11:30 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 11.07.2021 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.06.2021, GZ. XXXX , im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.08.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 12.10.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung (Schriftsatz) wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.04.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.04.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 29.04.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 13.05.2021 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.04.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Mit Schriftsatz vom 27.05.2021, XXXX , wurde die öffentliche mündliche Verhandlung auf den 13.07.2021 verlegt. 3. In der Folge fand am 13.07.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antrag... mehr lesen...